Bürgerwappen
Wappensiegel
Wappenkunde


Besucherzähler


Wappenkunde - Wappenkunst - Wappenrecht
Siehe auch: www.zum-kleeblatt.de

 

Ehrenamtliche Heraldiker im
Heraldischen Verein

ZUM KLEEBLATT
von 1888 zu Hannover e.V.

 

Die Heraldik -

Einführung in eine Hilfswissenschaft der Geschichte

Ob der geschichtlich Interessierte ein Siegel oder eine Handschrift, ein altes Rathaus, eine Burg, eine Kirche, ein Ackerbürgerhaus oder ein Stadttor betrachtet - auf eines wird er sehr häufig stoßen: Wappen. Sie stellen den Forschungsgegenstand der Heraldik dar.

Unter "Heraldik" versteht man die Kunde vom Wappenwesen. Die Bezeichnung geht auf die Herolde - d.h. Boten / Unterhändler - zurück, die ursprünglich Angehörige des Bedienstetenstandes waren und im Laufe der Zeit sozial höher stiegen. Um stets als Herolde erkannt zu werden trugen sie zumeist einen Wappenmantel (Tappert). In der Hand hielten sie als Amts- und Würdezeichen einen weißen (Holz-) Stab. Bereits die Garzune sowie die Knappen von den Wappen führten derartige Stäbe.

Die Herolde hatten als Unterhändler sowie bei Turnieren eine wichtige Rolle. Speziell mit der Pflege des Wappenwesens beauftragt, verwerteten sie vielfach ihre beruflichen Kenntnisse literarisch und künstlerisch, vor allem in der Zusammenstellung oftmals hochwertiger Wappen- und Turnierbücher. Das von ihnen für die Wappenbeschreibung geschaffene Vokabular bestimmt bis heute die "Blasonierung".

Die Heraldik ist eine wichtige Hilfswissenschaft im großen Bereich der Geschichtswissenschaften geworden, ebenso wie z.B. die Urkundenlehre, Schriftkunde, Siegelkunde, Chronologie, Genealogie und Numismatik. Zur Heraldik gehören die Wappenkunde, die Wappenkunst und das Wappenrecht. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bedeutung der Heraldik für die Staats- und Rechtsgeschichte, Kunst- und Kulturgeschichte sowie die genealogische Forschung außerordentlich groß ist.

Obwohl das Wappenwesen ursprünglich eine den besonderen mittelalterlichen Verhältnissen Rechnung tragende Kulturerscheinung war, blieb es doch durch alle Jahrhunderte lebendig. Der Zeitraum in dem die Stilepochen des Spätbarock, des Klassizismus und Biedermeier fallen, bedeutete jedoch für die Wappenkunst eine gewisse Verfallszeit. Die einzelnen Bestandteile der Wappen wurden in ihrer Funktion und ihren Proportionen zueinander nicht mehr verstanden und z.T. bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Erst das Zeitalter der Romantik brachte eine Wiederbelebung der Heraldik, die durch die seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Berlin und Hannover entstandenen wissenschaftlichen und gemeinnützigen heraldischen Vereine wichtige Impulse erhielt.

Mit Abschaffung der Heroldsämter in den deutschen Bundesstaaten verschwand in den Jahren 1918 bis 1920 in Deutschland der staatliche Einfluss auf die Wappenführung und Registrierung. Heute wird die Pflege der Heraldik vorrangig ehrenamtlich durch die alten heraldischen Vereine wahrgenommen. In einigen ausländischen Staaten bestehen aber noch heute staatliche Einrichtungen, die für die Ordnung des Wappenwesens zuständig sind.

 

Vorwort zum nachfolgenden Beitrag

Der nachfolgende Beitrag soll die Heraldik vorstellen. Er ist eine Zusammenfassung wichtiger Bereiche. Der allgemein gehaltene Beitrag im Internet kann und soll keine vollständige Abhandlung über die Heraldik als Hilfswissenschaft der Geschichte sein. Aufgabe dieser eigenständigen Homepage ehrenamtlicher Heraldiker im Heraldischen Verein ZUM KLEEBLATT in Hannover sowie der weiteren Beiträge unter www.zum-kleeblatt.de ist es, dem Internetnutzer einen Leitfaden für einen Streifzug in die Welt der Heraldik zu geben. Zur Vertiefung der Materie wird grundsätzlich die weitere Lektüre von heraldischen Fachbüchern angeraten.

 

Heraldik - Namen und Begriffe

Heraldik oder Wappenkunde ist die Wissenschaft vom Wesen der Wappen, den Regeln der Wappenführung und der Geschichte des Wappenwesens. Die Wappenlehre ist eine historische und soziale Hilfswissenschaft. Ihrerseits dienen ihr als wesentliche Hilfs- und Nebenwissenschaften die Geschlechterkunde (Genealogie), die Siegelkunde (Sphragistik), das Münzwesen (Numismatik), die Fahnen- und Flaggenkunde (Vexillologie), die Volkskunde sowie ganz allgemein die Historie an sich.

Das Wort Heraldik = Lehre vom Wappenwesen kam im 17. / 18. Jahrhundert aus dem gleichbedeutenden französischen Begriff „science héraldique“ (eigentlich Heroldskunst) zu uns. Damit wurde auf den Herold Bezug genommen. Ein Herold war im Mittelalter der Auf- und Ausrufer seines Herrschers. Während der Blütezeit der Heraldik (etwa zwischen dem 13. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts) tritt dieser mittelalterliche Amtsträger und Fachmann für die Wappenkunde in den Blickpunkt.

Der Herold stand im Dienste von Fürsten, adliger Landesherren, Turniergesellschaften und Städten. Er hatte neben der Erledigung fachheraldischer Tätigkeiten noch diverse andere Aufgaben. So war er offizieller Bote und Diplomat in Krieg und Frieden, ausgestattet mit der Immunität als Botschafter seines Herren. Als Leiter des Hofzeremoniells war er Organisator von Staatsaktionen, Hochzeiten und Beerdigungen wichtiger Persönlichkeiten. Herolde organisierten Turniere. Sie identifizierten die Teilnehmer und kündigten sie an. Zugleich waren die Herolde für die Einhaltung der Turnierregeln verantwortlich, indem sie als Kampf- und Schiedsrichter agierten.

Die Herolde mussten die Wettkämpfer an ihren Wappen unterscheiden können, dazu legten sie sich Wappenrollen (gemalte Teilnehmerlisten) an, die gesammelt wurden. Sie wurden Experten der Wappenkunde und begannen schon sehr früh eine Kunstsprache (das Blasonieren) zu entwickeln, mit der sie ein Wappen fachgemäß beschreiben konnten. Die Stellung des Herolds in der Gesellschaft war sehr angesehen. Sogar Reichsherolde gab es. Herold zu sein war eine große Ehre und Auszeichnung.

Der Name Herold ist im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert bezeugt (spätmittel-hochdeutsch „heralt“). Auch dieses Wort fand seinen Weg aus dem Französischen (altfrz.: „héralt“, neufrz.: „hérault“) zu uns. Doch das Wort ist nicht romanischen, sondern germanischen Ursprungs. Unter „hariowisio“, „hariowald“ verstanden die Germanen diejenigen Männer, die die Symbole der Götter und Geschlechter kannten. Daraus entwickelte sich das altfränkische Substantiv „hariwald“, der Heereswalter (Heeresbeamter); es ist noch in dem nordischen Männernamen „Harald“ erhalten geblieben.

Das Wort Wappen ist aus dem Wort „Waffen“ entstanden - kein Wunder, denn die ersten Wappen erschienen auf den Kampfschilden der Ritter. Genauer gesagt, sie erschienen auf deren Abwehrwaffen. Etymologisch liegt die Wurzel der Bezeichnung im mittelhochdeutschen wapen = „Waffen, Wappen“, das in der Blütezeit des flandrischen Rittertums aus dem gleichlautenden mittelniederländischen Begriff entlehnt wurde. Erst vom Ende des 12. Jahrhunderts an trat neben der Bezeichnung „Waffe“ auch das „Wappen“ in Erscheinung. Schon bald nach seiner Entstehung breitete sich das Wappenwesen auf den zivilen Bereich aus (Städte, Bürger, Handwerker, Geistliche).

 

Die Gestaltung eines Wappens

Ein vollständiges Wappen („Vollwappen“) besteht im wesentlichen aus dem Schild, dem Helm, der Helmzier und der Helmdecke. Bei Neustiftungen (= Neuannahmen) werden i.d.R. nur Vollwappen in den Wappenrollen registriert. Zubehör sind Wappensprüche, Würde- und Rangabzeichen, Schildhalterfiguren und Orden. Bei neu angenommenen Wappen sollte aber kein Zubehör verwendet werden. Die zum heraldischen Zubehör zählenden Wappensprüche sind nicht erblich.

Bürgerliche Wappen zeigen in der Regel den (älteren) Stechhelm, adlige Wappen dagegen den Bügelhelm (siehe hierzu Ausführungen unten). Bei Neustiftungen (= Neuannahmen) werden allgemein nur Vollwappen mit Helm und Helmzier in die anerkannten Wappenrollen eingetragen. Bürgerliche Wappen zeigen dann grundsätzlich den Stechhelm.

Die Heraldik kennt nur bestimmte „Farben“ (Rot, Blau, Schwarz, Grün und - seltener - das Purpur) und „Metalle“ (Gold/Gelb und Silber/Weiß). Daneben wird Pelzwerk (Hermelin, Feh und Kürsch) dargestellt. Dieses Pelzwerk kann mit Metallen und Farben auch kombiniert werden. Die später den heraldischen Tinkturen zugeordnete – unheraldische - Farbe Braun sollte bei neuen Familienwappen tunlichst vermieden werden. Wahrscheinlich ist die braune Tinktur aus einem später stark nachgedunkelten Rot, das im Laufe der Zeit missverstanden wurde, entstanden.

Eine Regel, welche ursprünglich mit der Fernwirkung zu tun hatte, ist, dass niemals Metall an bzw. auf Metall, noch Farbe an bzw. auf Farbe gesetzt werden darf. Metall und Farbe sollen sich abwechseln. Grundsätzlich wird angeraten, bei der Neustiftung eines Wappens möglichst nur eine Farbe und ein Metall zu verwenden. Es gilt wie bei der Auswahl der Schildfiguren der Grundsatz: Weniger ist mehr!

Der Schild ist der wesentlichste Bestandteil eines Wappens. Ursprünglich bestand das Wappen nur aus dem Schild. Der Inhalt eines Schildes wird in Heroldsbilder, das sind die verschiedenen Schildeinteilungen, und gemeine Figuren, in der Regel stilisierte Tiere, Pflanzen und Fabelwesen, eingeteilt. Buchstaben und Zahlen sind unheraldisch und sollten bei Neustiftungen vermieden werden.

Erst im ausgehenden Mittelalter kamen Helm, Helmzier und Helmdecke hinzu. Zuerst der Topfhelm, dann der Kübelhelm, später der Stechhelm und der Bügelhelm. Als Helmzier wurden Flügel, Hörner, steigende Pferde, Vögel, Geweihe usw. aufgesetzt. Die Stellung der Helmzier richtet sich dabei immer nach der Blickrichtung des Helms. Bei Wappen adeliger Familien wurden statt Helm und Helmzier auch Kronen auf den Schild aufgesetzt, was bei bürgerlichen Wappen nicht üblich war und ist.

Die Helmdecke war ursprünglich ein Bestandteil des Helms. Sie wurde später zur ornamentalen Ausschmückung des Wappenbildes benutzt und im Stil dem jeweiligen Zeitgeschmack angepasst. Die Helmdecke ist ein über den Helm gebreitetes, an beiden Seiten herabhängendes, vielfach in kleine schnörkelige Streifen geschnittenes Tuch in den Wappenfarben. Es wurde zur allgemeinen Regel, dass die Außenseite der Helmdecke eine andere Farbe erhielt als die der Innenseite. Hierbei ist ebenfalls das oben genannte (heraldische) Farbgesetz von Farbe und Metall zu befolgen. Die Metalle (Gold und Silber) erscheinen meist als Futter (= auf der Innenseite). Allgemein bestimmen die Hauptfarbe und das Hauptmetall des Wappens die Helmdecke. Geht das Helmkleinod allerdings ohne Helmwulst direkt in die Helmdecke über, so bestimmt dieses immer deren Farbe.

 

Entstehung des Wappenwesens

„Was mag er wohl im Schilde führen?“ Diese Frage stellt man sich des öfteren, ohne sich bewusst zu sein, dass der Satz auf die Heraldik hinweist. Der Schild ist für die Wappenkunde gewissermaßen das, was für ein Gemälde der Rahmen ist. Als heraldisch richtig anzusprechen ist ein Wappen nämlich erst dann, wenn es in einem Schilde liegt.

Die Geschichte des Wappenwesens begann aus notwendigen Erkennungsgründen. Das Mittelalter brachte das Rittertum hervor. Wichtige Teile der Rüstung waren Schild und Helm. Der Helm mit seinen schmalen Sehschlitzen war nicht geeignet, ein breites Beobachtungsfeld zu bieten. Also mussten Zeichen her. Hierfür war nichts besser geeignet als die Fläche des Schildes. So entstanden farbige, einprägsame und deutlich erkennbare Symbole, die auf den Schild gemalt wurden. Später kamen diese Kennzeichen auch noch auf anderen Gegenständen vor, wie Pferdedecken und Banner. Es entstand damit das Wappenwesen. Sein zeitlicher Ursprung liegt im frühen 12. Jahrhundert.

Das Wappenwesen nahm seit seinem Aufkommen einen ungeahnten Aufschwung. Von etwa 1200 an werden die Kennzeichen persönlich und erblich, werden zu Familienwappen. Waren die Wappen ursprünglich nur dem (höheren) Adelsstande vorbehalten, der diese Zeichen aufgrund selbstgesetzten Rechts annahm, führten schon bald auch Bürger und Bauern Wappen. Erste Belege gibt es dafür bereits aus dem 13. Jahrhundert. Der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314–1357) schreibt in seinem Traktat über die Wappen: „Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörende Sachen malen."

 

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts unter Kaiser Karl IV. (1346-1378) sind offizielle Wappenverleihungen an den niederen Adel und an das Bürgertum belegt. Die Verleihung von Wappen erfolgte mit einem Wappenbrief, in dem das Wappen beschrieben und der Grund der Verleihung angeführt wurde. Solche Wappenverleihungen nahm der Kaiser selbst vor oder seine damit beauftragten Amtspersonen, die Hofpfalzgrafen (comites palatini). Bürgerliche mussten für die begehrten Wappenbriefe, die ihnen das Recht der Führung eines bestimmten Wappens verbrieften, oft hohe Abgaben entrichten. Die von Seiten der Obrigkeit offenbar aus Rücksicht auf die willkommene (Gebühren-) Geldquelle entsprungenen Versuche, die freie Annahme der Wappen zu unterbinden, blieben jedoch gänzlich ohne Erfolg.

Später, mit dem Verfall der kaiserlichen Zentralmacht, vergaben auch viele Territorialfürsten Wappen. Die diesbezüglichen Prüfungsaufgaben versahen dabei vielfach die sogenannten Heroldsämter. In einigen Ländern existieren sie noch heute, wobei das englische „College of arms“ das berühmteste ist. In der Schweiz gab es, aufgrund ihrer republikanischen Tradition, diese Einrichtung nie. In Deutschland und Österreich sind sie, vornehmlich mit der Aufsicht über die Wappen des Adels befasst, 1918 / 1919 mit dem Untergang der Monarchie aufgelöst worden.

 

Die Aufgaben hinsichtlich der Familienheraldik übernahmen im deutschsprachigen Raum insb. die bereits im 19. Jahrhundert gegründeten wissenschaftlich anerkannten heraldischen Fachvereine:

 

Deutschland:

HEROLD ;

Heraldischer Verein ZUM KLEEBLATT

Die beiden 1869 in Berlin und 1888 in Hannover gegründeten deutschen Einrichtungen verstehen sich als Schwestervereine mit einem gemeinsamen Gründungsvater. Es besteht traditionell eine gute Zusammenarbeit.


Österreich:

ADLER
Heraldische Gesellschaft in Wien,
gegr. 1870


Schweiz:

Schweizerische Heraldische Gesellschaft
gegr. 1891

 

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Art amtlicher Tätigkeit. Dieser Hinweis ist notwendig, da besonders die Wappen- und Familienforschung nicht selten zum Gegenstand von unseriösen Geschäftemachern wird. Sinn und Zweck der anerkannten Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen.

In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder ein Wappen führen. Bitte lesen Sie hierzu die Ausführungen über das Wappenrecht. Erforderlich ist das Bestehen des Wappens. Bei neuen Familienwappen bedarf es einer (formlosen) Annahme des Wappens. Der Wille zur Wappenführung muss jedoch klar zum Ausdruck kommen. Ein solcher Nachweis kann durch eine Eintragung in eine anerkannte Wappenrolle erfolgen. Das bedeutet dann auch gleichzeitig, dass das Wappen gemäß den anerkannten Wappenregeln angefertigt und angenommen wurde.

Bei der Neuannahme eines Wappens sollte sich der Wappenstifter grundsätzlich von einem Heraldiker beraten lassen. So vermeidet er unnötigen Ärger und unnötige Kosten. In Hannover wurde bereits im Jahr 1906 ein prachtvolles Stammbuch begonnen, in das alle Mitglieder des 1888 gegründeten Heraldischen Vereins ZUM KLEEBLATT ihr Wappen einzeichnen lassen konnten.

Leider versuchen auch heute noch kommerzielle Verkaufsunternehmen, insbesondere auf Messen, bereits vorhandene Wappen zu oft bedeutenden Summen an Personen mit gleichlautendem Namen zu veräußern. Es ist erfreulich, dass die rein genealogischen Vereine deswegen verstärkt mit den seriösen heraldischen Vereinen und anerkannten freien Heraldikern zusammenarbeiten.

 

Symbol für Personen, Familien, Dörfer, Städte und ganze Länder

Die Beliebtheit der Führung und Annahme eines Wappens ist zeitlos. Wappen waren zu jeder Zeit eine Kurzschrift der Geschichte in Bildern und Symbolen: Was in der Zeit der Kreuzzüge als ritterliches Erkennungszeichen im Kampf entstanden war, ging schon im Mittelalter rasch in das zivile Leben über. Wappen wurden zu Symbolen der Persönlichkeit, des Eigentums und des Rechtslebens. Sie standen und stehen für Personen, Familien, Dörfer, Städte und ganze Länder.

Eine Blüte erlebt das Wappen auch in der Kommunalheraldik. So ist z.B. Niedersachsen nicht weit davon entfernt, dass jede Gemeinde ihre Eigenständigkeit in einem Wappen manifestiert. Sogar früher selbständige Gemeinden, heute Ortsteile, besinnen sich immer mehr auf den Werbewert sowie auf die soziale Funktion eines Wappens. Sie bekunden damit innerhalb der heute oft sehr großen Verwaltungseinheiten den Willen, ihre Identität nicht untergehen zu lassen. Häufig werden bei der Schaffung der Wappen die heraldischen Fachvereine oder zumindest ein kundiger Heraldiker beratend herangezogen.

Mit dem Ende der Ritterzeit war die praktische Verwendbarkeit der Wappen zu Kampf- und Kriegszwecken beendet. Waren die Wappen - aus guten Gründen - anfänglich einfach und klar gestaltet, wurden sie nunmehr zusehends zum schmückenden, prächtig gestalteten Dekorationsobjekt. Künstler wie Albrecht Dürer, die in der Heraldik Maßstäbe setzten, konnten nicht verhindern, dass die Heraldik von Überfrachtung und Missgestaltung nicht verschont blieb.

In der Periode, in der der heraldische Schild nicht mehr wirklich getragen wurde, verloren sich die ursprünglichen Formen der Schilde und entwickelten sich durch Zierrat und Beiwerk zu völlig verfremdeten Schildformen. Die im 16. Jahrhundert beginnende, bis in das 19. Jahrhundert reichende Epoche wird bisweilen als die Zeit der toten Heraldik bezeichnet.

Erst allmählich wurden die Wappen wieder reiner und klarer. Das alte heraldische Gebot der „Einfachheit durch Deutlichkeit“ trat wieder hervor. Nach dem Verfall des Heroldswesens hatten sich vor allem Geistliche und Juristen der Wappenkunde angenommen. Schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Heraldik zum Unterrichtsfach an einigen Hochschulen (z.B. Marburg 1685). 100 Jahre später war sie eine populäre Wissenschaft. Die Hochschullehrer entfernten die Wappenwissenschaft jedoch von ihren Quellen und ihrer direkten Beziehung zum öffentlichen Leben. Das hatte zur Folge, dass die Heraldik „versandete“ und ihr wesentlicher Inhalt missverstanden wurde. Als Kern dieser Disziplin wurde nun die Kunstsprache angesehen.

Erst im 19. Jahrhundert gelang es, durch die intensive Erforschung der Kulturgeschichte des Mittelalters, der Heraldik einen neuen Inhalt zu geben. Die um 1870 durch den Heraldiker Maximilian Gritzner (1843 - 1902, Ehrenmitglied des Vereins "Zum Kleeblatt") abgeschlossene heraldische Terminologie wurde von den damaligen Heroldsämtern als grundlegend angenommen und durch fast alle nachfolgenden Heraldiker benutzt.

 

Die Darstellung der Helmzier im Vollwappen

Zu einem Vollwappen gehört als ein wesentlicher Bestandteil die Helmzier (= Helmkleinod oder Zimier). Sie ist vor allem als zusätzliches Unterscheidungsmerkmal von praktischer Bedeutung. Insbesondere gilt dies bei der Wappendifferenzierung innerhalb eines wappenführenden Geschlechtes.

Der wichtigste Teil bleibt jedoch der Wappenschild ("Kleines Wappen"). Er kann auch bei einem Familienwappen durchaus ohne Helm und Helmzier allein dargestellt werden (siehe Bürgerwappen). Hier ist anzusetzen, wenn verantwortlich geprüft wird, ob ein Wappen bereits geführt wird oder in der Vergangenheit geführt wurde. Schon der Schild allein, mit Farben und Figur, ergibt ein Wappen. Ein Symbol ohne Schildumrandung ist kein WappenIm Unterschied zu den Schildfiguren wird die Helmzier im Wappen plastisch dargestellt, weil sie nicht flach sondern dreidimensional ist. Die Helmzier wurde früher mit Schrauben, Bolzen oder Schnüren am Helm befestigt, deshalb sind Helm und Helmzier in der Darstellung untrennbar. Bei der zeichnerischen Darstellung der Helmzier ist darauf zu achten, dass sich deren Stellung stets nach der des Helms richten muss. Eine Helmzier im Profil auf einem von vorn gezeigten Helm ist eine Abweichung von der - an sich selbstverständlichen - Regel. Daher sind solche Ausnahmen bei der Wappenbeschreibung (Blasonierung) unbedingt gesondert zu melden. Die Blasonierung muss so eindeutig sein, dass der Heraldiker danach ein Wappen zeichnen kann.

Es gibt wenige alte Wappen, wo der Helm dem Betrachter zugewendet ist, die Helmzier jedoch z.B. aus einem nach (heraldisch) rechts wachsenden oder springenden Tier besteht. Bei der Neuschaffung von Familienwappen sollte jedoch sorgsam geprüft werden, ob eine solche Abweichung vom Üblichen wirklich gewünscht wird. Hier ist der beratende Heraldiker mit seinen Fachkenntnissen und seiner Überzeugungsgabe gefordert.

Wenn der Helm von vorn gezeigt wird, kann die Helmzier in der Regel nicht in Seitenansicht wiedergegeben werden. Nach einer verbreiteten Auffassung kann hingegen bei einem Helm im Halbprofil die Helmzier in vollkommener Seitenansicht dargestellt werden.

In der englischen Heraldik hat in den letzten Jahrhunderten bei der Darstellung des Wappens eine Sonderentwicklung stattgefunden. Hier ist teilweise der Helm mit seinen Decken verschwunden. Es wird nur der Schild mit dem Wulst und der Helmzier wiedergegeben. In der deutschen Heraldik hat diese durchaus interessante Darstellungsform keine Verbreitung gefunden und die Registrierung eines in dieser Form dargestellten neu angenommenen Familienwappens dürfte wohl verweigert werden.

Es gilt der oben genannte Grundsatz, wonach Helm und Helmzier in der Darstellung untrennbar sind. Hier ist auf eine einheitliche Handhabung zu achten.

Der Stechhelm im bürgerlichen Wappen

Abschließend sind noch einige Ausführungen zum Stechhelm (siehe als Beispiel Wappen der Familie Wolter) erforderlich. Der elegante Stechhelm, ein ausgesprochener Turnierhelm, erscheint gegen Ende des 14. Jahrhunderts. In der Heraldik der deutschsprachigen Länder und Skandinaviens wird er grundsätzlich und unbestritten den Bürgerwappen zugestanden.

Viele Bürger und (Frei-) Bauern führten / führen auch nur den Wappenschild ("Kleines Wappen"). Dies ist durchaus möglich. 

Außerhalb des Deutschen Reichs entwickelten sich andere, jeweils von der politischen Grundeinstellung oder Verfassung des Landes beeinflusste Gebräuche. So war z.B. die Wahl eines Helmes für das eigene Wappen für den Schweizer Bürger hauptsächlich eine ästhetische Frage, während dem bürgerlichen Wappen unter der französischen Monarchie überhaupt kein Helm zugestanden wurde.

Der Stechhelm kann z.B. durchgängig bei den wichtigen (Patrizier-) Familien der Stadt Nürnberg gefunden werden. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts versuchten die Staatskanzleien des römisch-deutschen Kaisers grundsätzlich den heraldisch wertvollen Stechhelm für bürgerliche Wappen zu verwenden.

Dieser altehrwürdige Stechhelm, ursprünglich wirklich getragen, wurde durch den Bügelhelm (fälschlich auch als Spangenhelm bezeichnet; siehe Bügelhelm-Beispiel: Wappen der Freiherren von Münchhausen, weitere Beispiele) vielfach aus den Adelswappen verdrängt.

Der im Kolbenturnier verwendete Bügelhelm mit Helmkrone und Halskleinod wurde in den von den Kaisern oder den Hofpfalzgrafen ausgestellten Wappen- bzw. Adelsbriefen dem Adel und Personen vorbehalten, welche als dem Adel gleichgestellt angesehen wurden. Mehrere Adelsgeschlechter zogen es aber schon damals vor, im Familienwappen weiterhin den Stechhelm zu verwenden, weil dieser älter, also im konservativen Sinne wertvoller ist.

Für einige Zeit wurde durch Heraldiker die Verwendung des Bügelhelms auch bei neu angenommenen bürgerlichen Familienwappen befürwortet. In der Diskussion wurde argumentiert, dass durch die Umwälzungen im Deutschen Reich nach dem 1. Weltkrieg die Reste der bis dahin noch bestehenden Vorrechte des Adelsstandes abgeschafft worden seien. Es kann heute dahingestellt bleiben, über die damalige Berechtigung solcher Differenzierungen zu streiten. Genauso kann man vielleicht geteilter Meinung sein, ob es überhaupt einen Sinn hat, ein Wappen für seine Familie neu zu entwerfen und anzunehmen.

Wegen der historisch belegten Zubilligung des im konservativen Sinn wertvolleren Stechhelms für Bürgerliche werden durch die anerkannten deutschen heraldischen Vereine heute (fast einheitlich) neue bürgerliche Wappen grundsätzlich nur mit dem eleganten älteren Stechhelm und ohne Halskleinod in die eigenen Wappenrollen eingetragen.

Lediglich bei der Eintragung von überlieferten älteren Wappen sind Ausnahmen möglich. Hier wird jedoch der strenge Nachweis gefordert, dass die beantragende bürgerliche Familie den Bügelhelm bereits vor 1806 unbeanstandet (z.B. auf Grabsteinen) geführt hat. Auch eine Helmkrone ist in einem bürgerlichen Wappen im strengen Sinne nur dann korrekt, wenn nachgewiesen wird, dass sie in einem Verleihungsdiplom vor 1806 erwähnt wird.

 

 

 

 

Weiterführende heraldische Literatur:

Arndt, Jürgen: Der Wappenschwindel, Neustadt an der Aisch 1997

Beck, Friedrich;  Henning, Eckart, Die archivalischen Quellen - Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften, siehe besonders: VIII. Wappen, S. 307 ff., Sonderdruck, Köln-Weimar-Wien 2003

Galbreath, Donald L., Léquier, Leon: Manuel du Blason (1949), Handbuch der Heraldik, München 1989

Hildebrandt, Adolf Matthias: Wappenfibel, nunmehr Handbuch der Heraldik - Wappenfibel, 19. Auflage, Neustadt an der Aisch 1998

Hupp, Otto: Wappenkunst und Wappenkunde, München 1918

Hußmann, Heinrich: Vom Zeichnen des Wappens, Köln 1964

Hußmann, Heinrich: Über deutsche Wappenkunst, Wiesbaden 1973

Leonhard, Walter: Das große Buch der Wappenkunst, München 1980

Neubecker, Ottfried: Wappen - Ihr Ursprung, Sinn und Wert, Frankfürt am Main 1977

Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik, Mannheim-Wien-Zürich 1984

Schroeder, Michael: Kleine Wappenkunst, Frankfurt am Main 1990

Seyler, Gustav A.: Geschichte und Heraldik, Nürnberg 1885 - 1890

Slater, Stephen, Wappen, Schilde, Helme (Originaltitel: THE HISTORY AND MEANING OF HERALDRY), U.K. 2004

Ströhl, Hugo G.: Heraldischer Atlas, Stuttgart 1899

Volborth, Carl-Alexander, von: Das Wappen - Stil und Form, Limburg an der Lahn 1977

Volborth, Carl-Alexander, von: Heraldik, Stuttgart 1989

Volborth, Carl-Alexander, von: Fabelwesen der Heraldik in Familien- und Städtewappen, Stuttgart und Zürich 1996

Zappe, Alfred: Grundriß der Heraldik, Limburg / Lahn 1968, 2. erweiterte Auflage 1971

 

Heraldik mit regionalem Bezug

Für diesen sehr umfangreichen Bereich weisen wir nur beispielsweise auf folgende Werke hin:

Feddeler, Peter: Das Niedersachsenross, herausgegeben von der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Fackelträger-Verlag GmbH, Hannover 1996

Feddeler, Peter: Die Lippische Rose, herausgegeben vom Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold im Auftrage des Kultusministeriums von Nordrhein-Westfalen, Selbstverlag 1978

Galliker, Joseph Melchior u. Giger, Marcel, Gemeindewappen Kanton Aargau - Gemeinde- und Bezirkswappen, Wappen des Kantons Aargau, Lehrmittelverlag des Kantons Aargau 2004

Rabbow, Arnold: Neues Brauschweigisches Wappenbuch, Braunschweiger Zeitungsverlag 2003

Ziegler, Hermann: Wappenbuch Landkreis Nienburg / Weser, Nienburg 1986

 

Wappenrechtliche Grundsätze - Beiträge

Adam, Paul, Noblesse et armoiries devant les tribunaux francais, AHS 1951, S. 93

Arndt, Jürgen, Der Wappenschwindel, Neustadt an der Aisch 1997  

Freier, Walter, Wappenkunde und Wappenrecht, Praktische Einführung in die Heraldik und Wappenrechtsfrage, Leipzig 1934

Galbreath, Donald L., Léquier, Léon, Manuel du Blason (1949), Lehrbuch der Heraldik, München 1978

Hauptmann, Felix, Bartoli de Saxoferrato - Tractatus de insigniis et armis, Bonn 1883

Hauptmann, Felix, Das Wappenrecht - Historische und dogmatische Darstellung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze, Bonn 1896

Heim, Bruno Bernhard, Wappenbrauch und Wappenrecht der Kirche, Olten 1947

Hildebrandt, Adolf-Matthias, Wappenfibel,  Berlin 1887, 19. Auflage, bearbeitet nunmehr von Ludwig Biewer als „Handbuch der Heraldik - Wappenfibel“, Neustadt an der Aisch 1998

Hußmann, Heinrich, Über deutsche Wappenkunst, Wiesbaden 1973

Hupp, Otto, Wider die Scharmgeister,Teil 1 - 3,  München 1918, 1919

Klee, Otto, Das Wappen als Rechtsobjekt, Der deutsche Herold, 1907, S. 21 ff. 

Leonhard, Walter, Das große Buch der Wappenkunst, München 1976

Müller-Bruns, Dieter, Wappenrecht: Verwendung von Kommunalwappen außerhalb des behördlichen Bereichs, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften, 3/1994, S. 24 ff.

Müller-Bruns, Dieter, Wappenrecht - Der Ausschließlichkeitsgrundsatz, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften, 2/2000, S. 17 ff

Müller-Bruns, Dieter  Wappenrecht - Schutz des Wappens, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2005, S. 13 ff.

Oswald, Gert, Lexikon der Heraldik, Mannheim-Wien-Zürich 1984  

Töteberg, Helmut, Grundzüge des geltenden Wappenrechts, Niedersachsen, Festschrift: 75 Jahre Heraldischer Verein „Zum Kleeblatt“ von 1888 zu Hannover e.V., Jahrbuch 1963

Zappe, Alfred, Grundriss der Heraldik, Limburg / Lahn 1968, 2. erweiterte Auflage 1971

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

to Top of Page

Ehrenamtliche Heraldiker im Heraldischen Verein ZUM KLEEBLATT von 1888 zu Hannover e.V.