Spätgotische Wappenfresken in der Burg zu Manta / Piemont
Der große Kamin im gotischen Saal mit dem Wappen der Saluzzo della Manta (Foto: Sandra Müller-Bruns)

Eigenständige Homepage ehrenamtlicher Heraldiker
im 1888 gegründeten Heraldischen Verein
"Zum Kleeblatt" zu Hannover e.V.

 

Hinweise zu den Wappenfresken:

Ein Beitrag bei HERALDIK PUR 2010 beschäftigte sich mit den berühmten Wappenfresken in der Burg zu Manta in der alten Markgrafschaft Saluzzo (Piemont). Als Angelpunkt zwischen Piemont, Frankreich und Ligurien hatte Saluzzo über Jahrhunderte die Rolle eines kleinen, aber bedeutenden Feudalstaates inne. Seine Herrscher förderten Kunst und Kultur. Die Gegend ist von der romanischen und gotischen Kultur sowie von der okzitanischen Identität geprägt, die bis auf die altprovenzalische Sprache der Troubadoure zurückführt.

Die natürliche Lage am Fuß der Alpentäler und die Uneinigkeit der Rivalen ermöglichten der Markgrafschaft eine starke Position. Seit 1142 stützte dieses kleine Staatswesen Reich seine Unabhängigkeit auf eine aufmerksame Politik von Allianzen und Heiraten zwischen Frankreich und Savoyen, die ihm sowohl wirtschaftlich wie künstlerisch eine höchst glanzvolle Epoche bescherte. Der Verfall begann mit den zu engen Beziehungen, die Saluzzo nach 1478 an die Monarchie der französischen Valois fesselten. Die Markgrafschaft ging nach dem Aussterben der markgräflichen Familie 1548 an die Könige von Frankreich. Deren Herrschaft endete tatsächlich 1589 und rechtlich mit dem Vertrag von Lyon im Jahr 1601 mit dem Saluzzo an Savoyen angeschlossen wurde.

Bereits seit 1175 gehörte Manta als festes Lehen zur Markgrafschaft Saluzzo. Tommaso I. baute am Fuße der Alpen auf den Fundamenten einer älteren Festung eine feste Burg. Die Markgrafen schützten so ihre Hauptstadt Saluzzo mit einer Reihe von Burgen gegen die Ebene, von denen die über den Ort Manta die nächstgelegene war und als Lehen nur an nahe Familienmitglieder verliehen wurde. War Manta von Markgraf Tommaso III. bereits 1370 gotisch ausgebaut worden, so übereignete er in seinem Testament 1416 seinem natürlichen Sohn Valerano „Castrum et Villam“, also die Burg samt zugehörigem Lehensgut. Seinen noch unmündigen legitimen Sohn und Halbbruder von Valerano, Ludovico, setzte er als Universalerben ein. Dessen Mutter wurde Regentin und der treue Valerano Verweser der Markgrafschaft. Damit war Valerano nicht nur Lehnsherr von Manta, sondern von 1416 bis 1426 quasi auch mächtiger Regent von Saluzzo.

Manta entwickelte sich nun zu einer gotischen Residenzburg mit prunkvoller Hofhaltung. Hier wurde Französisch gesprochen und es herrschte die Pariser Mode vor. Die von Valerano begründete Dynastie Saluzzo della Manta behielt die Burg und Herrschaft Manta über das Ende der Markgrafschaft Saluzzo hinaus. Seine Nachkommen wurden später sogar Statthalter der französischen Könige und danach der Herzöge von Savoyen. Erst 1793 starb das angesehene Geschlecht aus.

Unter Valerano Saluzzo della Manta entstanden um 1420 im gotischen Festsaal der Burg zu Manta (Piemont) berühmte Fresken, die als die bedeutendste Dokumentierung der spätgotischen Malerei des Piemont gelten. Der Freskenzyklus gibt Einblicke in das höfische Leben und die höfischen Ideale des 15. Jahrhunderts. Die 18 Figuren mit ihren zugehörigen Wappen werden zu den wichtigsten und schönsten Zeugnissen der idealisierten Selbstdarstellung des untergehenden Rittertums gezählt.

Bei den Wappen handelt es sich um Phantasie- bzw. Fabelwappen. Dies sind fiktive oder imaginäre Wappen, die nachträglich Personen zugeordnet wurden, obwohl diese die Wappen nie geführt haben bzw. haben konnten. Allgemein kannte man die Wappen nicht, brauchte Wappen jedoch, um die gemeinten Person in die zeitgenössische mittelalterliche Vorstellungswelt künstlerisch zu integrieren. Es wurden wiedererkennbare und allgemein verständliche Zeichen verwendet. Bei der Veranstaltung HERALDIK PUR wurde  im Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" auf alle in dem Saal befindlichen Wappen eingegangen.

Die glanzvollen Figurendarstellungen mit den Wappen sind der besonderen Situation, welche den Widerspruch zwischen der machtvollen Funktion von Valerano Saluzzo della Manta als Verweser der Markgrafschaft und dem illegitimen Status in der Familie Saluzzo in sich vereinte, geschuldet. Hier wurde ein familienpolitisches Kalkül mit Mitteln größter Kunstentfaltung umgesetzt. Als Vorlage diente der von seinem Vater, Markgraf Tommaso III., in Gefangenschaft verfasste Versroman „Libre du Chevalier Errant“. Das Werk stellt eines der umfassendsten Selbstzeugnisse eines Hochadeligen im europäischen Mittelalter dar.

In dem Versroman seines Vaters kommt der ritterliche Romanheld auf seiner abenteuerlichen Suche nach den großen Tugenden in einen Saal, wo neun männliche Figuren aus Mythologie und Geschichte die wichtigsten Tugenden höfischen Lebens personifizieren. Hierauf spielt Valerano an. Jede der Figuren des Epos symbolisiert zugleich einen der Ahnen des Hauses Saluzzo sowie der Saluzzo della Manta als 9 Held erscheint Valerano höchstpersönlich, der illegitime Abkömmling als Endpunkt der Reihe aller legitimen Markgrafen.

Die erste Figur stellt Valerano im Gewand Hektors von Troya dar, während Alexander der Große, der mit dem Finger auf diesen zeigt, seinen Vater Tommaso III. verkörpert. Es folgen Julius Cäsar, Josua, König David, Judas Makkabäus, König Artus, Karl der Große und Gottfried von Bouillon. Insgesamt werden neun antike, jüdische und christliche männliche Helden mit ihren mutmaßlichen Wappen dargestellt. Zudem werden neun Heldinnen mit ihren Phantasiewappen gezeigt. Sie stellen die Gemahlinnen der Markgrafen dar, womit Valerano auch seiner Frau als Penthesilea einen besonderen Auftritt verschaffte.

Auch die um 1410 entstandenen Wappenfenster in der Gerichtslaube des Rathauses von Lüneburg / Niedersachsen (siehe Wappenfenster) zeigen den Bilderzyklus der "Neun guten Helden" mit jeweils drei berühmte Persönlichkeiten der heidnisch-antiken, der jüdischen und der christlichen Welt mit den ihnen zugeschriebenen Fabelwappen. Bei der wappenkundlichen Veranstaltung HERALDIK PUR 2010  informierte ein Jurist und langjähriger Heraldiker aus Hannover am Beispiel der Wappenfresken in der Burg zu Manta und unter Hinweis auf  kunsthistorische Quellen über das heraldische Motiv. Es zog im Mittelalter in Burgen und Rathäuser ein, um an eine "gute Regierung" zu gemahnen.

 

 

 

Die Heraldik -

Einführung in eine historische Hilfswissenschaft 

Ob der geschichtlich Interessierte ein Siegel oder eine Handschrift, ein altes Rathaus, eine Burg, eine Kirche, ein Ackerbürgerhaus oder ein Stadttor betrachtet - auf eines wird er sehr häufig stoßen: Wappen. Sie stellen den Forschungsgegenstand der Heraldik dar.

Unter "Heraldik" versteht man die Kunde vom Wappenwesen. Die Bezeichnung geht auf die Herolde - Boten / Unterhändler - zurück, die ursprünglich Angehörige des Bedienstetenstandes waren und im Laufe der Zeit sozial höher stiegen. Um stets als Herolde erkannt zu werden trugen sie zumeist einen Wappenmantel (Tappert). In der Hand hielten sie als Amts- und Würdezeichen einen weißen (Holz-) Stab. Bereits die Garzune sowie die Knappen von den Wappen führten derartige Stäbe.

Die Herolde hatten als Unterhändler sowie bei Turnieren eine wichtige Rolle. Speziell mit der Pflege des Wappenwesens beauftragt, verwerteten sie vielfach ihre beruflichen Kenntnisse literarisch und künstlerisch, vor allem in der Zusammenstellung oftmals hochwertiger Wappen- und Turnierbücher. Das von ihnen für die Beschreibung der Wappen geschaffene Vokabular bestimmt bis heute die "Blasonierung".

Die Heraldik ist eine bedeutende historische Hilfswissenschaft (neben der Genealogie, Numismatik, Urkundenlehre, Schriftkunde, Siegelkunde, Chronologie usw.). Zur Heraldik gehören die Wappenkunde, die Wappenkunst und das Wappenrecht. Die Heraldik hat für die Staats- und Rechtsgeschichte, Kunst- und Kulturgeschichte sowie die genealogische Forschung eine große Bedeutung.

Obwohl das Wappenwesen ursprünglich eine den besonderen mittelalterlichen Verhältnissen Rechnung tragende Kulturerscheinung war, blieb es doch durch alle Jahrhunderte lebendig. Der Zeitraum in dem die Stilepochen des Spätbarock, des Klassizismus und Biedermeier fallen, bedeutete jedoch für die Wappenkunst eine gewisse Verfallszeit. Die einzelnen Bestandteile der Wappen wurden in ihrer Funktion und ihren Proportionen zueinander nicht mehr verstanden und z.T. bis zur Unkenntlichkeit entstellt.

Erst das Zeitalter der Romantik brachte in Deutschland eine Wiederbelebung der Heraldik, die besonders durch die seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Berlin und Hannover entstandenen wissenschaftlichen und gemeinnützigen heraldischen Vereine wichtige Impulse erhielt.

Mit Abschaffung der Heroldsämter in den deutschen Bundesstaaten verschwand ab 1918 in Deutschland der staatliche Einfluss auf die Führung und Registrierung von Familienwappen. Heute wird die Pflege der Heraldik besonders durch die alten heraldischen Vereine (ehrenamtlich) wahrgenommen. In einigen ausländischen Staaten bestehen aber noch heute staatliche Einrichtungen, die für die Ordnung des Wappenwesens zuständig sind.

 

Niedersächsische Wappenrolle (NWR)
Die Niedersächsische Wappenrolle (NWR) wird in Fortsetzung
einer vereinseigenen Wappenrolle (seit 1906) geführt.

Wappenstiftung

 

 

Vorwort zum nachfolgenden Beitrag

Der nachfolgende Beitrag soll wichtige Bereiche der Heraldik vorstellen. Er kann und soll keine vollständige Abhandlung über die Heraldik als Grundwissenschaft der Geschichte sein. Aufgabe dieser unabhängigen Homepage ehrenamtlicher Heraldiker im 1888 gegründeten und als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" zu Hannover ist es, einen Leitfaden für einen Streifzug in die Welt der Heraldik zu geben. Hierbei wird auch auf interessante Seiten freier Heraldiker im Internet verwiesen. Zur weiteren Vertiefung wird die Lektüre von heraldischen Fachbüchern angeraten.

 

 

Heraldik - Namen und Begriffe

Heraldik oder Wappenkunde ist die Wissenschaft vom Wesen der Wappen, den Regeln der Wappenführung und der Geschichte des Wappenwesens. Die Wappenlehre ist eine historische und soziale Hilfswissenschaft. Ihrerseits dienen ihr als wesentliche Hilfs- und Nebenwissenschaften die Geschlechterkunde (Genealogie), die Siegelkunde (Sphragistik), das Münzwesen (Numismatik), die Fahnen- und Flaggenkunde (Vexillologie), die Volkskunde sowie ganz allgemein die Historie an sich.

Das Wort Heraldik = Lehre vom Wappenwesen kam im 17. / 18. Jahrhundert aus dem gleichbedeutenden französischen Begriff „science héraldique“ (eigentlich Heroldskunst) zu uns. Damit wurde auf den Herold Bezug genommen. Ein Herold war im Mittelalter der Auf- und Ausrufer seines Herrschers. Während der Blütezeit der Heraldik (etwa zwischen dem 13. und dem Beginn des 16. Jahrhunderts) tritt dieser mittelalterliche Amtsträger und Fachmann für die Wappenkunde in den Blickpunkt.

Der Herold stand im Dienste von Fürsten, adliger Landesherren, Turniergesellschaften und Städten. Er hatte neben der Erledigung fachheraldischer Tätigkeiten noch diverse andere Aufgaben. So war er offizieller Bote und Diplomat in Krieg und Frieden, ausgestattet mit der Immunität als Botschafter seines Herren.

Als Leiter des Hofzeremoniells war der Herold Organisator von Staatsaktionen, Hochzeiten und Beerdigungen wichtiger Persönlichkeiten. Herolde organisierten Turniere. Sie identifizierten die Teilnehmer und kündigten sie an. Zugleich waren die Herolde für die Einhaltung der Turnierregeln verantwortlich, indem sie als Kampf- und Schiedsrichter agierten.

Die Herolde mussten die Wettkämpfer an ihren Wappen unterscheiden können, dazu legten sie sich Wappenrollen (gemalte Teilnehmerlisten) an, die gesammelt wurden. Sie wurden Experten der Wappenkunde und begannen schon sehr früh eine Kunstsprache (das Blasonieren) zu entwickeln, mit der sie ein Wappen fachgemäß beschreiben konnten. Die Stellung des Herolds in der Gesellschaft war sehr angesehen. Sogar Reichsherolde gab es. Herold zu sein war eine große Ehre und Auszeichnung.

Der Name Herold ist im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert bezeugt (spätmittel-hochdeutsch „heralt“). Auch dieses Wort fand seinen Weg aus dem Französischen (altfrz.: „héralt“, neufrz.: „hérault“) zu uns. Doch das Wort ist nicht romanischen, sondern germanischen Ursprungs. Unter „hariowisio“, „hariowald“ verstanden die Germanen diejenigen Männer, die die Symbole der Götter und Geschlechter kannten. Daraus entwickelte sich das altfränkische Substantiv „hariwald“, der Heereswalter (Heeresbeamter); es ist noch in dem nordischen Männernamen „Harald“ erhalten geblieben.

Das Wort Wappen ist aus dem Wort „Waffen“ entstanden - kein Wunder, denn die ersten Wappen erschienen auf den Kampfschilden der Ritter. Genauer gesagt, sie erschienen auf deren Abwehrwaffen. Etymologisch liegt die Wurzel der Bezeichnung im mittelhochdeutschen wapen = „Waffen, Wappen“, das in der Blütezeit des flandrischen Rittertums aus dem gleichlautenden mittelniederländischen Begriff entlehnt wurde. Erst vom Ende des 12. Jahrhunderts an trat neben der Bezeichnung „Waffe“ auch das „Wappen“ in Erscheinung. Schon bald nach seiner Entstehung breitete sich das Wappenwesen auf den zivilen Bereich aus (Städte, Bürger, Handwerker, Geistliche).

 

Die Gestaltung eines Wappens

Ein vollständiges Wappen („Vollwappen“) besteht im wesentlichen aus dem Schild, dem Helm, der Helmzier und der Helmdecke. Bei Neustiftungen / Neuannahmen werden grundsätzlich nur Vollwappen in den Wappenrollen registriert.

Zubehör sind Wappensprüche, Würde- und Rangabzeichen, Schildhalterfiguren und Orden. Bei neugeschaffenen Wappen sollte kein Zubehör verwendet werden. Die zum heraldischen Zubehör zählenden Wappensprüche sind nicht erblich.

Bürgerliche Wappen zeigen in der Regel den älteren Stechhelm, adlige Wappen dagegen häufig den Bügelhelm.

Die Heraldik kennt nur bestimmte Farben (Rot, Blau, Schwarz, Grün und - seltener - das Purpur) und Metalle (Gold/Gelb und Silber/Weiß). Daneben wird Pelzwerk (Hermelin, Feh und Kürsch) dargestellt. Dieses Pelzwerk kann mit Metallen und Farben auch kombiniert werden. Die später den heraldischen Tinkturen zugeordnete – unheraldische - Farbe Braun sollte bei neuen Familienwappen tunlichst vermieden werden. Wahrscheinlich ist die braune Tinktur aus einem später stark nachgedunkelten Rot, das im Laufe der Zeit missverstanden wurde, entstanden.

Wichtige Informationen über die Wappenkunst finden Sie hier.

Eine Regel, welche ursprünglich mit der Fernwirkung zu tun hatte, ist, dass niemals Metall an bzw. auf Metall, noch Farbe an bzw. auf Farbe gesetzt werden darf. Metall und Farbe sollen sich abwechseln. Grundsätzlich wird angeraten, bei der Neustiftung eines Wappens möglichst nur eine Farbe und ein Metall zu verwenden. Es gilt wie bei der Auswahl der Schildfiguren der Grundsatz: Weniger ist mehr.

 

Der Schild bildet mit dem Schildinhalt den wichtigsten Teil eines Wappens. Er ist unumgänglich notwendig und kann allein ein vollständiges Wappen darstellen (Walter Leonhard). Ursprünglich bestand das Wappen nur aus dem Schild.

 

Der Inhalt eines Schildes wird in Heroldsbilder, das sind die verschiedenen Schildeinteilungen, und gemeine Figuren, in der Regel stilisierte Tiere, Pflanzen und Fabelwesen, eingeteilt. Buchstaben und Zahlen sind unheraldisch und sollten auch bei Neustiftungen vermieden werden.

Erst im ausgehenden Mittelalter kamen Helm, Helmzier und Helmdecke hinzu. Zuerst der Topfhelm, dann der Kübelhelm, später der Stechhelm und der Bügelhelm. Als Helmzier wurden Flügel, Hörner, steigende Pferde, Vögel, Geweihe usw. aufgesetzt. Die Stellung der Helmzier richtet sich dabei immer nach der Blickrichtung des Helms. Bei Wappen adeliger Familien wurden statt Helm und Helmzier auch Kronen auf den Schild aufgesetzt, was bei bürgerlichen Wappen nicht üblich war und ist.

Die Helmdecke war ursprünglich ein Bestandteil des Helms. Sie wurde später zur ornamentalen Ausschmückung des Wappenbildes benutzt und im Stil dem jeweiligen Zeitgeschmack angepasst. Die Helmdecke ist ein über den Helm gebreitetes, an beiden Seiten herabhängendes, vielfach in kleine schnörkelige Streifen geschnittenes Tuch in den Wappenfarben.

Es wurde zur allgemeinen Regel, dass die Außenseite der Helmdecke eine andere Farbe erhielt als die der Innenseite. Hierbei ist ebenfalls das oben genannte (heraldische) Farbgesetz von Farbe und Metall zu befolgen. Die Metalle (Gold und Silber) erscheinen meist als Futter (=auf der Innenseite). Allgemein bestimmen die Hauptfarbe und das Hauptmetall des Wappens die Helmdecke. Geht das Helmkleinod allerdings ohne Helmwulst direkt in die Helmdecke über, so bestimmt dieses immer deren Farbe.

Berliner Erklärung über heraldische Gestaltungsgrundsätze

 

Entstehung des Wappenwesens

„Was mag er wohl im Schilde führen?“ Diese Frage stellt man sich des öfteren, ohne sich bewusst zu sein, dass der Satz auf die Heraldik hinweist. Der Schild ist für die Wappenkunde gewissermaßen das, was für ein Gemälde der Rahmen ist. Als heraldisch richtig anzusprechen ist ein Wappen nämlich erst dann, wenn es in einem Schilde liegt.

Die Geschichte des Wappenwesens begann aus notwendigen Erkennungsgründen. Das Mittelalter brachte das Rittertum hervor. Wichtige Teile der Rüstung waren Schild und Helm. Der Helm mit seinen schmalen Sehschlitzen war nicht geeignet, ein breites Beobachtungsfeld zu bieten. Also mussten Zeichen her. Hierfür war nichts besser geeignet als die Fläche des Schildes. So entstanden farbige, einprägsame und deutlich erkennbare Symbole, die auf den Schild gemalt wurden. Später kamen diese Kennzeichen auch noch auf anderen Gegenständen vor, wie Pferdedecken und Banner. Es entstand damit das Wappenwesen. Sein zeitlicher Ursprung liegt im frühen 12. Jahrhundert.

Das Wappenwesen nahm seit seinem Aufkommen einen ungeahnten Aufschwung. Von etwa 1200 an werden die Kennzeichen persönlich und erblich, werden zu Familienwappen. Waren die Wappen ursprünglich nur dem (höheren) Adelsstand vorbehalten, der diese Zeichen aufgrund selbstgesetzten Rechts annahm, führten schon bald auch Bürger und Bauern Wappen. Erste Belege gibt es dafür bereits aus dem 13. Jahrhundert. Der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314-1357) schreibt in seinem Traktat über die Wappen: „Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörende Sachen malen."

 

Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts unter Kaiser Karl IV. (1346-1378) sind offizielle Wappenverleihungen an den niederen Adel und an das Bürgertum belegt. Die Verleihung von Wappen erfolgte mit einem Wappenbrief, in dem das Wappen beschrieben und der Grund der Verleihung angeführt wurde. Solche Wappenverleihungen nahm der Kaiser selbst vor oder seine damit beauftragten Amtspersonen, die Hofpfalzgrafen (comites palatini).

Bürgerliche mussten für die begehrten Wappenbriefe, die ihnen das Recht der Führung eines bestimmten Wappens verbrieften, oft hohe Abgaben entrichten. Die von Seiten der Obrigkeit offenbar aus Rücksicht auf die willkommene (Gebühren-) Geldquelle entsprungenen Versuche, die freie Annahme der Wappen zu unterbinden, blieben jedoch gänzlich ohne Erfolg.

Später, mit dem Verfall der kaiserlichen Zentralmacht, vergaben auch viele Territorialfürsten Wappen. Die diesbezüglichen Prüfungsaufgaben versahen dabei vielfach die sogenannten Heroldsämter. In einigen Ländern existieren sie noch heute, wobei das englische „College of arms“ das berühmteste ist. In der Schweiz gab es, aufgrund ihrer republikanischen Tradition, diese Einrichtung nie. In Deutschland und Österreich sind sie, vornehmlich mit der Aufsicht über die Wappen des Adels befasst, mit dem Untergang der Monarchie 1918 aufgelöst worden.

 

Die Betreuung der Familienheraldik übernahmen im deutschsprachigen Raum insbesondere die teilweise bereits im 19. Jahrhundert gegründeten und wissenschaftlich anerkannten heraldischen Fachvereine:

FACHVEREINE

 

Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Art amtlicher Tätigkeit. Dieser Hinweis ist notwendig, da besonders die Wappen- und Familienforschung nicht selten zum Gegenstand von unseriösen Geschäftemachern wird. Sinn und Zweck der anerkannten Wappenrollen ist die Dokumentation der geführten Familienwappen.

In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder ein Wappen führen. Bitte lesen Sie hierzu die Ausführungen über das Wappenrecht. Erforderlich ist das Bestehen des Wappens. Bei neuen Familienwappen bedarf es einer (formlosen) Annahme des Wappens. Der Wille zur Wappenführung muss jedoch klar zum Ausdruck kommen. Ein solcher Nachweis kann durch eine Eintragung in eine anerkannte Wappenrolle erfolgen. Das bedeutet dann gleichzeitig, dass das Wappen gemäß den anerkannten Wappenregeln angefertigt und angenommen wurde.

Bei der Neuannahme eines Wappens sollte sich der Wappenstifter grundsätzlich von einem Heraldiker beraten lassen. So vermeidet er unnötigen Ärger und unnötige Kosten. In Hannover wurde bereits im Jahr 1906 ein prachtvolles Stammbuch begonnen, in das alle Mitglieder des 1888 gegründeten Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" ihr Wappen einzeichnen lassen konnten. Hieraus entstand in den folgenden Jahren die Niedersächsische Wappenrolle (NWR).

Häufig versuchen Unternehmen, insbesondere auf Messen sowie  im Internet, bereits vorhandene Wappen zu oft bedeutenden Summen an Personen mit gleichlautendem Namen zu veräußern. Siehe hierzu das Thema "Wappenklau". Es ist erfreulich, dass die rein genealogischen Vereine deswegen verstärkt mit den heraldischen Fachvereinen und den fachlich anerkannten freien Heraldikern zusammenarbeiten.

 

Symbol für Personen, Familien, Dörfer,
Städte und ganze Länder

Die Beliebtheit der Führung und Annahme eines Wappens ist zeitlos. Wappen waren zu jeder Zeit eine Kurzschrift der Geschichte in Bildern und Symbolen: Was in der Zeit der Kreuzzüge als ritterliches Erkennungszeichen im Kampf entstanden war, ging schon im Mittelalter rasch in das zivile Leben über. Wappen wurden zu Symbolen der Persönlichkeit, des Eigentums und des Rechtslebens. Sie standen und stehen für Personen, Familien, Dörfer, Städte und ganze Länder.

Eine Blüte erlebt das Wappen auch in der Kommunalheraldik. So ist z.B. Niedersachsen nicht weit davon entfernt, dass jede Gemeinde ihre Eigenständigkeit in einem Wappen manifestiert. Sogar früher selbständige Gemeinden, heute Ortsteile, besinnen sich immer mehr auf den Werbewert sowie auf die soziale Funktion eines Wappens. Sie bekunden damit innerhalb der heute oft sehr großen Verwaltungseinheiten den Willen, ihre Identität nicht untergehen zu lassen. Häufig werden bei der Schaffung der Wappen die heraldischen Fachvereine oder zumindest ein kundiger Heraldiker beratend herangezogen.

Mit dem Ende der Ritterzeit war die praktische Verwendbarkeit der Wappen zu Kampf- und Kriegszwecken beendet. Waren die Wappen - aus guten Gründen - anfänglich einfach und klar gestaltet, wurden sie nunmehr zusehends zum schmückenden, prächtig gestalteten Dekorationsobjekt. Künstler wie Albrecht Dürer, die in der Heraldik Maßstäbe setzten, konnten Überfrachtungen und Missgestaltungen nicht verhindern.

In der Periode, in der der heraldische Schild nicht mehr wirklich getragen wurde, verloren sich die ursprünglichen Formen der Schilde und entwickelten sich durch Zierrat und Beiwerk zu völlig verfremdeten Schildformen. Die im 16. Jahrhundert beginnende, bis in das 19. Jahrhundert reichende Epoche wird bisweilen als die Zeit der toten Heraldik bezeichnet.

Erst allmählich wurden die Wappen wieder reiner und klarer. Das alte heraldische Gebot der „Einfachheit durch Deutlichkeit“ trat wieder hervor. Nach dem Verfall des Heroldswesens hatten sich viele Geistliche und Juristen der Wappenkunde angenommen. Schon gegen Ende des 17. Jahrhunderts wurde die Heraldik zum Unterrichtsfach an einigen Hochschulen (z.B. Marburg 1685). 100 Jahre später war sie eine populäre Wissenschaft. Die Hochschullehrer entfernten die Wappenwissenschaft jedoch von ihren Quellen und ihrer direkten Beziehung zum öffentlichen Leben. Das hatte zur Folge, dass die Heraldik „versandete“ und ihr wesentlicher Inhalt missverstanden wurde. Als Kern dieser Disziplin wurde nun die Kunstsprache angesehen.

Erst im 19. Jahrhundert gelang es, durch die intensive Erforschung der Kulturgeschichte des Mittelalters, der Heraldik einen neuen Inhalt zu geben. Die um 1870 durch den Heraldiker Maximilian Gritzner (1843 - 1902, Ehrenmitglied des Vereins "ZUM KLEEBLATT") abgeschlossene heraldische Terminologie wurde von den damaligen Heroldsämtern als grundlegend angenommen und bis heute durch die seriösen Heraldiker angewendet.

 

Die Darstellung der Helmzier im Vollwappen

Zu einem Vollwappen gehört die Helmzier (= Helmkleinod oder Zimier). Sie ist vor allem als zusätzliches Unterscheidungsmerkmal von praktischer Bedeutung.

Insbesondere gilt dies bei der Wappendifferenzierung innerhalb eines wappenführenden Geschlechtes.

 

Der wichtigste Teil bleibt jedoch der Wappenschild ("Kleines Wappen"). Er kann auch bei einem Familienwappen durchaus ohne Helm und Helmzier allein dargestellt werden. Schon der Schild allein, mit Farben und Figur, ergibt ein Wappen. Ein Symbol ohne Schildumrandung ist kein Wappen.

 

Im Unterschied zu den Schildfiguren wird die Helmzier im Wappen plastisch dargestellt, weil sie nicht flach sondern dreidimensional ist.

Die Helmzier wurde früher mit Schrauben, Bolzen oder Schnüren am Helm befestigt, deshalb sind Helm und Helmzier in der Darstellung untrennbar.

Bei der zeichnerischen Darstellung der Helmzier ist darauf zu achten, dass sich deren Stellung stets nach der des Helms richten muss. Eine Helmzier im Profil auf einem von vorn gezeigten Helm ist eine Abweichung von der - an sich selbstverständlichen - Regel. Daher sind solche Ausnahmen bei der Wappenbeschreibung (Blasonierung) unbedingt gesondert zu melden. Die Blasonierung muss so eindeutig sein, dass der Heraldiker danach ein Wappen zeichnen kann.

Es gibt wenige alte Wappen, wo der Helm dem Betrachter zugewendet ist, die Helmzier jedoch z.B. aus einem nach (heraldisch) rechts wachsenden oder springenden Tier besteht. Bei der Neuschaffung von Familienwappen sollte jedoch sorgsam geprüft werden, ob eine solche Abweichung vom Üblichen wirklich gewünscht wird. Hier ist der beratende Heraldiker mit seinen Fachkenntnissen und seiner Überzeugungsgabe gefordert.

Wenn der Helm von vorn gezeigt wird, kann die Helmzier in der Regel nicht in Seitenansicht wiedergegeben werden. Nach einer verbreiteten Auffassung kann hingegen bei einem Helm im Halbprofil die Helmzier in vollkommener Seitenansicht dargestellt werden.

In der englischen Heraldik hat in den letzten Jahrhunderten bei der Darstellung des Wappens eine Sonderentwicklung stattgefunden. Hier ist teilweise der Helm mit seinen Decken verschwunden. Es wird nur der Schild mit dem Wulst und der Helmzier wiedergegeben. In der deutschen Heraldik hat diese (heraldisch durchaus interessante Darstellungsform) keine Verbreitung gefunden.

Es gilt der oben genannte Grundsatz, wonach Helm und Helmzier in der Darstellung untrennbar sind. Hier ist auf eine einheitliche Handhabung zu achten.

 

Der Stechhelm im bürgerlichen Wappen

Abschließend sind erneut noch einige Ausführungen zum Stechhelm siehe als Beispiel Wappen der Familie Wolter) erforderlich. Der elegante Stechhelm erscheint bei adeligen und bürgerlichen Wappen gegen Ende des 14. Jahrhunderts. In der Heraldik der deutschsprachigen Länder und Skandinaviens wird der Stechhelm den Bürgerwappen zugeordnet. Dieser ältere Wappenhelm, ursprünglich wirklich im Kampf getragen, wurde durch den Bügelhelm (siehe als Beispiel: Wappen der Freiherren von Münchhausen, Wappen des Uradelsgeschlechtes von Kleist) vielfach aus den Adelswappen verdrängt.

 

Die Bedeutung des Halskleinods

Oft wird verkannt, dass es in der Wappenkunst und im Wappenrecht heraldische Grundsätze sowie in der heraldischen Literatur auch herrschend vertretene Meinungen gibt. Wer als seriöser Heraldiker neue Wege beschreiten möchte, der hat dies kenntlich zu machen und natürlich auch zu begründen.

In Fortführung der im KLEEBLATT, Fachzeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften, veröffentlichten Artikelreihe eines langjährigen Juristen und Heraldikers aus unseren Reihen, die wesentliche Grundlage der Internetseiten des Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt" (www.zum-kleeblatt.de)  sowie auch dieser unabhängigen Homepage ehrenamtlicher Heraldiker im Verein ist, soll abschließend auf die Bedeutung des Halskleinods (lat. monile) eingegangen werden. Heraldisches Arbeiten bedeutet zugleich  immer auch ein gewisses wissenschaftliches Arbeiten.

In letzter Zeit scheint es Mode geworden zu sein, die Familienwappen bürgerlicher Geschlechter mit einem Halskleinod auszustatten. Vielleicht besteht aber auch nur Unkenntnis hinsichtlich der historischen Zusammenhänge. Heraldiker raten bei einem neuen Wappen zur Verwendung des Stechhelms ohne Halskleinod.

 

Meinungen über das Halskleinod in der heraldischen Literatur:

Hußmann, Heinrich, Über Deutsche Wappenkunst, 1973:
„Die Münze am Helmhals deutet die Zugehörigkeit zu einer Turniergesellschaft an und gehört nicht an den Helm eines Bürgerwappens, da Bürger nicht turnierfähig waren.“

Schobinger, Viktor, Zürcher Wappenkunde - Das Wichtigste über Familienwappen, Zürich 1993:
„Um den Helmhals werden zuweilen Münzen gehängt; sie deuten an, dass das Geschlecht einer Turniergesellschaft angehörte. Da nur Adlige an Turnieren teilnehmen durften, gehören sie eigentlich nicht an Bürgerwappen.“

Hildebrandt, Adolf-Matthias, Wappenfibel, Berlin 1887, 19. Auflage, bearbeitet von Ludwig Biewer als Handbuch der Heraldik - Wappenfibel, Neustadt a.d. Aisch 1998:
„Zum adeligen Turnierhelm (Bügelhelm) wurde seit dem 15. Jahrhundert vielfach ein Halskleinod, d.h. eine an einer Kette um den Hals des Bügelhelmes hängende Schaumünze, geführt. Dabei handelt es sich wahrscheinlich seinem Ursprung nach um ein Abzeichen der Turniergesellschaften, das von den Turniervögten um den Hals getragen wurde. Das Halskleinod braucht bei der Blasonierung nicht besonders aufgeführt zu werden, seine Darstellung bleibt dem Geschmack des Wappenzeichners überlassen.“

Leonhard, Walter, Das große Buch der Wappenkunst, München 1976:
„Bügelhelme aus dem 15. Jahrhundert tragen vielfach um das Halsstück an einer Kette oder einem Band eine Medaille oder einen rosettenförmigen Anhänger, das sogenannte Halskleinod. Als ursprüngliches Abzeichen von Turniergesellschaften oder Rittervereinigungen, auch als persönliches Ehrenzeichen, sollte es den adeligen Helmen vorbehalten bleiben oder nur dann erscheinen, wenn ein urkundlicher Nachweis vorliegt. Das Halskleinod ist kein wesentlicher Bestandteil des Helmes, häufig nur ein Schmuckstück, dem Sieger vom Besiegten im Turnier überlassen.“

Oswald, Gert, Lexikon der Heraldik, Mannheim, Wien, Zürich 1984:
„Halskleinod (lat. Monile): ein um den Wappenhelm an einem Band oder einer Kette hängendes Medaillon. Anfangs war das Halskleinod ein Abzeichen oder Wappen einer adligen Turniergesellschaft, das zu tragen nur deren Mitglieder berechtigt waren.“

Buben, Milan, Heraldik, Prag 1986:
„In der Heraldik pflegt der Turnierhelm mit einer Goldmünze an einer goldenen Kette verziert zu sein. Dies wird Monile genannt, hat keine besondere heraldische Bedeutung und wird deshalb auch nicht blasoniert.“

 

Weiterführende heraldische Literatur:
siehe Seite "
HERALDIK PUR"

 

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Wappensiegel etc.

Die Befugnis zum Beglaubigen einer Urkunde durch deren Besiegelung (Siegelmäßigkeit) hatte im Mittelalter in eigenen Angelegenheiten jeder Inhaber eines Siegels. Seit dem späten Mittelalter waren alle unbescholtenen Personen siegelfähig. Auf Fälschungen und Mißbrauch des Siegels standen härteste Strafen.

 

Sphragistik und Heraldik 

Der folgende Beitrag soll einen Einblick in die Siegelkunde als historische Hilfswissenschaft geben. Die Siegelkunde (Sphragistik) beschäftigt sich mit der Auswertung der Siegel als Quelle für die Geschichtsforschung. Die häufig im Heraldischen Verein "ZUM KLEEBLATT" gezeigten Abbildungen entstammen der Sammlung Otto Winkelmüller. Hinsichtlich weiterer Informationen zu der Sammlung wird auf die umfangreiche Gesamtausgabe der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) verwiesen.

Die Heraldik und die Siegelkunde sind praktisch untrennbar miteinander verbunden. Gleichwohl sind die Begriffe "Wappen" und "Siegel" tunlichst nicht gleichzusetzen. Die beiden Begriffe sind auseinderzuhalten, auch wenn auf älteren und neueren Siegeln sehr häufig Wappen dargestellt werden.

Siegel zählen zu den ältesten heraldischen Quellen schlechthin. Aus Siegelbildern sind viele Wappen - vor allem von Städten - hervorgegangen. Umgekehrt weisen die Dienstsiegel bei kommunalen und anderen rechtlichen Körperschaften bis heute Wappen als Siegelbilder auf.

Siegel waren bereits in der Antike als Sicherung von Verschlüssen bekannt. Im mittelalterlichen Urkundenwesen entwickelte sich das Siegel zu einem selbstständigen Rechtsmittel, da besiegelte Urkunden vor Gericht als besonders aussagekräftige Beweismittel dienten. Sie ersetzten auf Urkunden die Unterschrift des Siegelinhabers. Wer das Recht zur Führung eines Siegels nicht besaß, musste einen Siegelberechtigten bitten, ein getätigtes Rechtsgeschäft durch die Besiegelung der darüber ausgestellten Urkunde zu beglaubigen.

Auch bei Rechtsgeschäften von Siegelmäßigen war es üblich, die ausgestellte Urkunde durch einen oder mehrere Siegelzeugen, die ihr Siegel zu dem des Ausstellers fügten, beglaubigen zu lassen. Die einmalige Stellung des Siegels als Beglaubigungsmittel endete während der Renaissance. Zu dieser Zeit tritt die persönliche Unterschrift gleichbedeutend hinzu. Wert und Wichtigkeit des Siegels blieben jedoch bis ins 19. Jahrhundert erhalten.

Ein Siegel ist der positive Abdruck von einem in Stein oder Metall geschnittenen Stempel, dem Siegelstempel, Petschaft oder Typar. Eine Weiterentwicklung sind die neuzeitlichen Metall- und Gummistempel. War im Mittelalter naturfarbenes oder gefärbtes Wachs die Hauptsiegelmasse, so wurde das Wachs in der Neuzeit vor allem auf Briefen oder kleineren Dokumenten durch den sich von der  iberischen Halbinsel aus verbreitenden Siegellack ersetzt.

Daneben tritt seit dem 14. Jahrhundert das Papiersiegel auf. Dabei erfolgte die Prägung auf ein Papierplättchen, das zunächst mittels einer dünnen Wachsschicht, später (16. Jahrhundert) dann mit Oblaten auf der Urkunde befestigt wurde. Das Siegel wurde mit Hilfe von Siegelring oder Petschaft geprägt. In der Regel enthielt es neben dem Wappen - parallel zum Siegelrand - eine Umschrift, welche über den Namen und den Stand des Siegelführers informierte.

Die bürgerlichen Siegel unterschieden sich im Grundtyp nicht wesentlich von denen des niederen Adels. Lediglich durch heraldische Prachtstücke im Siegel sowie Rang- und Würdezeichen zeigten sich Unterschiede, die rein standesbedingt waren.

Literaturhinweise:

  • Bechem, Egon Freiherr von, Siegel, 2. Auflage 1923
  • Leonhard, Walter, Das große Buch der Wappenkunst, S. 52 ff., München 1978
  • Seyler, Gustav A, Geschichte der Heraldik, Nürnberg 1885 bis 1889
  • Winkelmüller, Otto, Hannoversche Siegel, Wappen und Hausmarken, Hannoversche Geschichtsblätter, 1929, 1959 


 
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Der Genealoge und Heraldiker Hans Mahrenholtz, Ehrenmitglied des 1888 in Hannover gegründeten Heraldischen Vereins "Zum Kleeblatt", schrieb 1985 in der vereinseigenen Fachzeitschrift für Heraldik
und verwandte Wissenschaften, KLEEBLATT, über die
bürgerliche Siegelführung:

 

Wappen- und Siegelführung bürgerlicher Personen und Familien

"Siegel sind bei bürgerlichen Familien älter als die Nachweise von bürgerlichen Wappen. Im Gegensatz zu Wappen kennen wir bürgerliche Siegel schon seit dem 13. Jahrhundert; sie sind vornehmlich in den großen Städten zu der Zeit schon häufig in Gebrauch.

Sowohl Ämter wie auch Richter, Schöffen, Notare, Bürgermeister, Professoren an den Universitäten, Kaufleute und Handwerker, Zunft- oder Innungsmeister und viele andere benutzten früher in weit größerem Umfange als heute Siegel, um rechtsverbindliche Erklärungen, Verträge und Aussagen in ihrer amtlichen oder geschäftlichen Tätigkeit rechtskräftig werden zu lassen.  

Das Siegel wird oft auch mit "mein Mark" (Merkzeichen bzw. Hausmarke) bezeichnet. Später werden dann Initialen verwendet, die aus den Anfangsbuchstaben der Vor- und Zunamen bestanden haben.

In Nachahmung des Adels wurde das selbstgewählte Symbol nicht mehr frei in das Siegelfeld, sondern in eine Schildform gesetzt. Etwa seit dem 17. Jahrhundert wurde dieses Siegelform vielfach durch einen Helm mit Helmkleinod (Helmzier) und Helmdecken vermehrt. Dies war die damals übliche Siegelmode.

Eine echte Wappenführung und Wappenverwendung war inzwischen aber im Bürgertum  auch immer stärker gebräuchlich. Durch die vielfache Übernahme der Siegelzeichen in das Bürgerwappen haben wir es anfangs vorwiegend mit der sogenannten Siegelheraldik, also ohne Farbangaben, zu tun. Aus diesem Grunde lässt sich auch fast immer die Frage nach den Farben bürgerlicher Wappen nicht ohne Weiteres beantworten.  Farben sind in der Regel deshalb überhaupt nicht festgelegt worden, weil man sie für ein Siegel nicht benötigte.

Die Ansicht, dass Wappen bürgerlicher Geschlechter immer durch einen Hoheitsakt verliehen wurden und damit eine besondere Auszeichnung seien, ist falsch. Wohl gab es Wappenverleihungen durch Kaiser und Könige sowie durch beauftragte Hofpfalzgrafen an Bürgerliche - aber das sind Ausnahmen und waren letztlich eine Geldeinnahmequelle für den Verleihenden.

Diese Wappenbriefe waren keineswegs immer eine Erhebung in den Adelsstand, förderten aber die Eitelkeit mancher aufgestiegener Familie, es dem Adel gleich zu tun ebenfalls durch ein Wappen an Ansehen zu gewinnen.

Von den alten bürgerlichen Wappen, die sich ursprünglich aus dem Siegelwesen entwickelten, ist sicherlich keines verliehen worden. Sie beruhen alle auf freie Annahme. Besonders beliebt waren und sind noch immer sogenannte redende Wappen, die den Familiennamen oder den Beruf oft recht frei und naiv gegenständlich deuten. So ist es keine Seltenheit, dass gleiche Wappenbilder von verschiedenen Familien ohne genealogischen Zusammenhang vorhanden sein können. Oft war auch ein Vorbild oder die Empfehlung des Stempelschneiders (Petschierers) maßgeblich daran beteiligt.

Weil aber jeder frei ein Siegel schaffen konnte, war die Verwendung und Führung verschiedener Siegel und später auch Wappen durch dieselbe Familie oder aber dieselbe Person Person oft gegeben. Wohl auch deshalb, weil Siegelstempel verloren gehen konnten und mancher auch mit dem, was die vorangegangene Generation oder der Petschierer geschaffen hatten, nicht mehr einverstanden war.

Eine Besonderheit hat das Bürgertum in die Siegel und auch in die Wappen hineingebracht, nämlich durch die Marken (Handteeken), die seit den ältesten Zeiten am Haus haftenden und den Besitz kennzeichnenden Haus- und Hofmarken. Der eine Marke führende Bürger benutzte dieses Zeichen auch schon, ehe es zum Siegel wurde, also sein ältestes persönliches Zeichen. In bäuerlichen Familien finden wir solche Marken zur Zeichnung von Vieh vor dem Auftrieb auf die Gemeindeweide (Brandzeichen). Auch Fischer hingen an ihre Netze und Reußen solche Marken.

So sind Hausmarken als erstes persönliches Zeichen für Siegel und Wappen verwendet worden. Die ursprüngliche Siegelumschrift wird allmählich durch die jüngeren Initialen, bestehend aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Familiennamens verdrängt; sie verbinden sich teilweise mit den Marken im Siegel oder man setzte sie zunächst über den Schild im Siegel rechts und links. Falls schon eine Helmzier vorhanden war, ebenfalls rechts und links daneben. Später zusätzlich in den Schild bzw. in das Siegel, bis schließlich in neuerer Zeit, besonders Anfang des 20. Jahrhunderts, nur noch die Initialen den Inhalt des Petschaft oder des Siegelringes bilden.

Die größeren und reicheren Städte weisen naturgemäß eine ältere und mannigfaltigere Siegelüberlieferung auf, aber auch die kleineren Städte haben in ihren Archiven noch manche ungehobenen Schätze von derartigen bislang unbekannten Siegeln ihrer alten Familien.

Aus bürgerlichen Siegeln und Wappen auf die Zusammengehörigkeiten bestimmter Familien schließen zu wollen, dürfte nach den vorgetragenen Ausführungen nicht immer möglich sein und auch oft zu falschen Schlüssen führen. Ich möchte nur auf die vielen Namen, die auf Berufe wie Schmied, Müller, Töpfer, Bauer, Steinmetz usw. zurückgehen, hinweisen. Die Träger solcher Namen ließen sich natürlich fast ausschließlich ein ihrem Beruf und Namen entsprechendes Siegel anfertigen bzw. nahmen ein solches an.

Etwas anderes ist es beim alteingesessenen Adel und seiner Wappenführung, sowie auch bei den durch einen Hoheitsakt in den Adelsstand erhobenen Familien. Dies steht jedoch bei dem behandelten Thema nicht zur Debatte und ist von der bürgerlichen Siegel- und Wappenführung zu trennen."


 

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Exkurs: Gerichtssiegel von alten Gütern

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Siegelring / Wappenring

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Exkurs: Exlibris

 

(1) Dedelef Scherensmet, Urkunde 1394, Wachssiegel; (2) Hans Bessel, Verkauf eines Hauses 1609, Papiersiegel; (3) Hinrick Kruwel, 1558/59, Papiersiegel; (4) Johannes Müller, Pastor zu Burgdorf, Brief 1590, Papiersiegel; (5) Hinrich Alerdes, Werkmeister 1660, Contributionsrechnung; (6) Heinrich Block, Testament 1643, Papiersiegel; (7) Hans Brockmann, Brief 1595, Papiersiegel; (8) Cl. Dobbecke, Testament 1646, Lacksiegel