Bürgerwappen 1598 - Verden an der Aller / Niedersachsen

Eigenständige Homepage
ehrenamtlicher Heraldiker
im 1888 gegründeten
Heraldischen Verein
"Zum Kleeblatt"
zu  Hannover




 

 

Wappen bürgerlicher Familien 

 

Die drei Bilder zeigen neun bürgerliche Familienwappen (siehe zu Bürgerwappen die Ausführungen unten). Sie befinden sich an der Kanzel der St. Johannis-Kirche in der alten Bischofsstadt Verden an der Aller in Niedersachsen.

Im Jahr 1598 wurde die sehenswerte Kanzel von dem ev. Fürstbischof Philipp Sigismund aus dem Herzoghaus Braunschweig-Lüneburg sowie 15 Bürgern der Stadt  (Ackerbürger, Handwerker, Kaufleute, siehe alle 15 Wappen) gestiftet. Die in der Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete St. Johannis-Kirche war die Kirche der Bürger und des Rates der Stadt Verden.

Bei der Restaurierung von alten Wappen sind fundierte heraldische Kenntnisse sehr wichtig. So sind echte Metalle häufig nicht beständig. Beispiel: Silber oxydiert und wird bläulich oder schwarz.

Das Bild in der Link-Spalte zeigt einen Ausschnitt aus dem TRISTAN-Teppich (Wollstickerei auf Leinen im Klosterstich, um 1300) im Heidekloster Wienhausen bei Celle / Niedersachsen. Der Wandteppich ist insgesamt mit 37 Wappenschilden verziert.

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Diese vereinsunabhängige Homepage ehrenamtlicher Heraldiker
im Heraldischen Verein
"Zum Kleeblatt" befasst sich mit
der historischen Hilfswissenschaft Heraldik.

Der 1888 gegründete Trägerverein der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR) ist als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt. Er gehört zu den ältesten heraldischen-historischen Vereinigungen in Deutschland. Die NWR wird in Fortsetzung einer vereinseigenen Wappenrolle (seit 1906) geführt. 

Bei der ehrenamtlichen Pflege der Heraldik oder der Führung von Wappenrollen handelt es sich nicht um eine Art amtlicher Tätigkeit. Dieser Hinweis ist notwendig, da besonders die Wappen- und Familienforschung nicht selten zum Gegenstand von unseriösen Geschäftemachern wird. Sinn und Zweck der anerkannten Wappenrollen ist gleichwohl die Dokumentation der geführten Wappen.

Die Vereine "Zum Kleeblatt" und "Herold" (gegründet 1869 in Berlin) sehen sich traditionell als eigenständige heraldische Schwesterinsitutionen, die einen fachlichen und freundschaftlichen Austausch pflegen. Es besteht u.a. ein Austausch mit der 1870 gegründeten Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft "Adler" zu Wien und der 1891 gegründeten "Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft".

Zudem besteht eine Mitgliedschaft in der DAGV (Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände e.V.), im Verein für Computergenealogie e.V. sowie in der FIAV (Fédération internationale des associations vexillologiques).

In dem Fachbeitrag auf dieser Seite wird auf bürgerliche Wappen eingegangen. Hierzu sind seit 1888 in den "Heraldischen Mitteilungen" (1890-1929), in den "Hannoverschen Geschichtsblättern", in den "Neuen Heraldischen Mitteilungen" (Jahrbücher 1963-1998), in der heraldischen Fachzeitschrift "Kleeblatt" (seit 1984) sowie in den weiteren Publikationen des Vereins "Zum Kleeblatt" zahlreiche Artikel erschienen.

Auf den folgenden Seiten der Homepage wird auch auf Ausführungen freier Heraldiker im Internet verwiesen. Zur weiteren Vertiefung wird grundsätzlich die Lektüre von wappenkundlichen Fachbüchern angeraten.

 

VERANSTALTUNGSÜBERSICHT

HERALDIK PUR 2012
Tag der Wappenkunde

KONTAKT ZU DEM 1888 GEGRÜNDETEN TRÄGERVEREIN DER
NIEDERSÄCHSISCHEN WAPPENROLLE (NWR) 
 

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Heraldik = Wappenkunde, Wappenkunst und Wappenrecht
Strengen Regeln unterworfen, gibt es wohl kaum ein anderes
Betätigungsfeld, das der Phantasie weniger Grenzen setzt
(Michael Schroeder, Kleine Wappenkunst, 1990).

 

Bürgerwappen

 

1. Seit dem 14. Jahrhundert sind Wappen bürgerlicher Familien nachgewiesen. Vereinzelte Nachweise finden sich auch schon früher. Es ist ein Irrtum, wenn angenommen wird, früher hätten nur Angehörige des Adels ein Familienwappen geführt. Leider ist diese Irrmeinung auch in angesehenen genealogischen Vereinen verbreitet.

So führten nicht nur die Patrizier in den großen Städten Wappen, sondern durchaus auch einfache Bürger, Handwerker und Bauern. Häufig wurde allein der Wappenschild verwendet (siehe Bild oben). Bekannt sind Bürger, Kaufleute und Bankiers, die selbstbewußt die Verleihung eines Ordens oder eine Nobilitierung ablehnten, aber mit Stolz das von ihren Vorfahren gestiftete und überlieferte Familienwappen führten. 

Jeder, adelig oder bürgerlich, darf in Deutschland ein eigenes Familienwappen führen, sofern er dadurch nicht die Rechte eines anderen verletzt. Bereits der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314 - 1357) schrieb, dass es jedem Menschen freigestellt sei, sich eines Wappens zu bedienen. Versuche verschiedener Obrigkeiten, dies zu unterbinden, waren zum Scheitern verurteilt. Auch in der Gegenwart steht das Recht  zur Annahme eines Familienwappens jeder rechtsfähigen Person zu.

 

2. Wie oben ausgeführt, stammen die frühesten Wappen bürgerlicher Familien aus dem 14. Jahrhundert. Auch für diesen Personenkreis bildeten Siegelzwang und Siegelführung den unmittelbaren Anlass zur Wappenannahme und zum Wappengebrauch, denn ein Siegel ohne Bild ist undenkbar.

Der Adel siegelte schon um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert mit seinem Wappen. Diesem Vorbild folgte der Bürger. Er nahm ebenfalls ein Wappen an, um mit einem persönlichen Symbol der Siegelpflicht zu genügen. War ein Siegel bereits vorhanden, so wurde das Siegelbild in einen Schild und in Farbe gesetzt. Es wurde "heraldisiert" und so ein persönliches Wappen geschaffen.

Viele ältere Bürgerwappen werden auf diese Weise entstanden sein. Die im Siegelbild verwendeten, persönlichen Wappen wurden zwangsläufig zu bürgerlichen Familienwappen und erblich. Das Wappen diente als eine Art Unterschrift, denn die meisten Menschen konnten in dieser Zeit nicht schreiben. Mussten sie etwas unterschreiben, so drückten sie Siegelring / Petschaft in Wachs oder in Siegellack.

Das 14. Jahrhundert brachte dem Bürgerstand einen ersten sozialen Aufstieg. Für die Geschicke und den Handel des Landes wurde er immer wichtiger. Frei und wehrfähig geworden, erlangte der Bürger Sitz und Stimme im Rat der Stadt. Selbstbewusstsein, Macht und Ansehen wuchsen. Alle Voraussetzungen zur Annahme eines Wappen waren nicht nur gegeben, die Wappenführung wurde bei vielen Bürgern zur Norm.

Diese Wappenannahme erfolgte meist willkürlich aus eigenem Ermessen. Eine zusätzliche Förderung erfuhr der Wappengebrauch durch die nun beginnende Wappenverleihung. Der Brauch, Häuser, Zunftstuben, Kirchgestühl und Grabmäler mit dem Wappen zu schmücken, trug zudem viel zur Verallgemeinerung und Verbreitung der Wappenführung bei.

Die Annahme, dass - wie beim Adel - alle bürgerlichen Geschlechter im Mittelalter und auch später ein Wappen geführt haben, ist jedoch eine Irrmeinung. Auch entspricht nicht jedem Namen ein bestimmtes vorhandenes Wappen. Namensgleichheit bedeutet nicht Wappengleichheit.

Ebenso eine Irrmeinung besteht, wenn schwärmerisch von der märchenhaften (und fast immer falschen) These ausgegangen wird, dass viele Geschlechter einst adelig gewesen seien, den Adelsstand und das entsprechende Wappen aber wegen Verarmung oder aus sonstigen Gründen abgelegt hätten.

Zur Blütezeit des Bürgertums im 15. Jahrhundert besaßen jedoch viele rechtsfähige Angehörige bürgerlicher Stände ein eigenes Wappen, das, zum Familienwappen geworden, auch weitervererbt wurde. Im 16. und 17. Jahrhundert war die Sitte, ein Wappen zu führen, allgemein verbreitet. Viele dieser Wappen existieren sicherlich heute noch. Sie sind jedoch in den wenigsten Fällen registriert.

Der mit der Französischen Revolution einsetzende Niedergang des Wappenwesens erreichte 1806 einen Tiefstand. Eine Wiederbelebung setzte erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Die Heraldik wurde auf eine wissenschaftliche Ebene gebracht. Seitdem wächst das Interesse an dieser historischen Hilfswissenschaft stetig.

Besondere Pflege erlangte die Familienheraldik durch die teilweise bereits im 19. Jahrhundert gegründeten heraldischen Fachvereine. In Deutschland sind dies besonders der 1888 in Hannover gegründete Verein "Zum Kleeblatt" sowie der 1869 in Berlin gegründete Verein "Herold".

Diese beiden eigenständigen Vereine sind nicht nur die ältesten noch bestehenden heraldischen Vereinigungen in Deutschland, sie sind sogar „Geschwister“, denn eigentlich hatten sie den selben geistigen Vater, Geheimrat Friedrich Warnecke. Die beiden Vereine verbindet daher eine geistige Verwandtschaft und auch traditionelle Zusammenarbeit.

 

3. Zu den Bürgerwappen zählen auch die Handwerkerwappen. Hier sind anfänglich wenig Vollwappen zu finden. Vorwiegend erscheinen - ähnlich wie beim Bauernstand - Hausmarken und natürlich Meistermarken.

Bei näherer Betrachtung der bürgerlichen Wappen sind die Gelehrten als besonders wappenfreudig zu bezeichnen. Mit dem Aufschwung der Wissenschaften zu Beginn der Neuzeit nahm die Zahl der wappenführenden Intellektuellen, Professoren, Doktoren aller Fakultäten, Juristen und Theologen, Naturwissenschaftler, Ärzte,  Apotheker usw. laufend zu.

 

4. Bürgerliche Wappen unterscheiden sich im Inhalt kaum von den Wappen des Adels. Unterschiede wurden durch "Zutaten" geschaffen, aber nie durch das Wappenzeichen selbst. Unter den Bildmotiven dominieren naturgemäß Werkzeuge und Geräte aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und dem Lebensraum. Besonders beliebt sind Rosen, die wie im Sinnzeichen des Lebensbaumes aus einem Herzen sprießen, und bei bäuerlicher Herkunft die Haus- und Hofmarken. Heroldsbilder, wie sie der Adel bevorzugte, sind selten.

Die Zeit des Humanismus und Pietismus zeigte wenig Interesse am Helm. Es trat sogar eine gewisse Abneigung gegen dieses ritterliche Attribut auf. Besonders bei den Reformatoren, Humanisten und Professoren sind helmlose Wappen zu finden. Das wiederholt vorgebrachte Verlangen, auf seine Darstellung zu verzichten, blieb jedoch ohne größeren Erfolg. In die anerkannten Wappenrollen werden heute fast ausschließlich Vollwappen eingetragen.

Gleichwohl kann der Führungsberechtigte den Wappenschild immer auch ohne Helm und Helmzier allein zeigen. Der Schild  ist der Hauptbestandteil eines Wappens (sog. "kleines Wappen" - siehe oben die bürgerlichen Familienwappen an der Kanzel der alten St. Johannis-Kirche in Verden an der Aller / Niedersachsen). Zeigt uns doch die frühe Geschichte, dass jeder freie Mann den Schild zur Verteidigung führte. Der Schild war die Versinnbildlichung des Schutzes überhaupt. Der Schild war es, an den sich der Sinn knüpfte, welchen man später mit dem Wappen verband.

 

5. Bauernwappen treten seit dem 14. Jahrhundert in Erscheinung Solche Bauernwappen sind besonders in Gebieten festzustellen, in denen sich ein Freibauerntum entwickelte und erhalten hat. Hier konnte sich das Bauerntum gegen die Einführung der Leibeigenschaft behaupten. So im norddeutschen Raum, in Niedersachsen und Friesland, aber auch in der Schweiz und in Tirol. Hier war die Möglichkeit zur Siegelführung gegeben. Die wohlhabenderen Voll- und Halbmeier in den Dörfern wollten in diesem Bereich nicht zurückstehen.


Hervorzuheben ist, dass vielfach die schlichte und alte Haus- und Hofmarke weitergeführt wurde. Teilweise wurde sie heraldisiert und als Schildfigur im Wappen geführt. Nur von den wenigsten dieser Wappen sind die Farben bekannt.

Der Großteil aller Bildmotive in Bauernwappen ist der bäuerlichen Umwelt und Tätigkeit entnommen, typisches Arbeitsgerät vielfach in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten.

 

6. Hinsichtlich des Entwurfs und der Gestaltung eines bürgerlichen Wappens eignet sich vorrangig der spätgotische Stil mit Schild und Helm einschließlich Wulst und Helmdecke.  Es gilt aber ein strenges Regelwerk: Die einmal gewählte Stilart muss in allen Wappenteilen beibehalten werden.

 

7. Abschließend folgen einige Ausführungen zum Wappenhelm. In den deutschsprachigen Ländern und Skandinavien wurde und wird nach herrschender Heraldikermeinung der Stechhelm den Bürgerwappen zugeordnet. Dieser elegante Helm, ursprünglich im Kampf wirklich getragen, erscheint gegen Ende des 14. Jahrhunderts (siehe als Beispiel Wappen der Familie Wolter). Viele Bürger und Bauern führten aber auch nur den Wappenschild (sog. "kleines Wappen").

Außerhalb des Deutschen Reichs entwickelten sich andere, jeweils von der politischen Grundeinstellung oder Verfassung des Landes beeinflusste Gebräuche. So war die Wahl eines Helmes für das eigene Wappen für den Schweizer Bürger hauptsächlich eine ästhetische Frage.

 

Quellen:

  • Müller-Bruns, Dieter, Bürgerliche Wappen, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2004, S. 24 ff.
  • Hildebrandt, Adolf Matthias, Handbuch der Heraldik - Wappenfibel, 19. Auflage, Neustadt an der Aisch 1998


      Weiterführende Literatur: siehe Literaturverzeichnis auf der Seite "HERALDIK PUR"

     

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