Bürgerwappen
Wappensiegel
Wappenkunde


Besucherzähler

Norddeutschland 1598

Homepage der
ehrenamtlichen Heraldiker
im Heraldischen Verein
ZUM KLEEBLATT von
1888 zu Hannover

 

 

 

 

 

Wappen bürgerlicher Familien 

 

 

 

Die Bilder zeigen bürgerliche Familienwappen aus der historischen Bischofsstadt Verden an der Aller. Sie befinden sich an der Kanzel der alten St. Johanniskirche.

Im Jahr 1598 wurde die Kanzel von dem ev. Fürstbischof Philipp Sigismund aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg und 15 Bürgern (Ackerbürger, Handwerker, Kaufleute) gestiftet. Die in der Mitte des 12. Jahrhunderts errichtete St. Johanniskirche war von Anbeginn an die Kirche der Bürger und des Rates der Stadt.

Bei der Restaurierung von Wappen sind fundierte heraldische Kenntnisse sehr wichtig. So sind echte Metalle bei alten Wappen häufig nicht beständig. Beispiel: Silber oxydiert und wird bläulich oder schwarz.

 

____________________________________________________ 

 

Zur Information:

Auf bürgerliche Wappen wird in dem folgenden Beitrag eingegangen. Allein zu diesem Themenbereich sind in den seit 1890 herausgegebenen "Heraldischen Mitteilungen", in der Zeitschrift KLEEBLATT sowie in den weiteren Publikationen des Heraldischen Vereins ZUM KLEEBLATT zahlreiche Artikel erschienen.

Der 1888 in Hannover gegründete Heraldische Verein ZUM KLEEBLATT, Schwesterverein des 1869 gegründeten Vereins HEROLD zu Berlin, ist als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt.  Es besteht zudem u.a. ein traditioneller fachlicher Austausch mit der 1870 gegründeten Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft ADLER zu Wien und der 1891 gegründeten SCHWEIZERISCHEN HERALDISCHEN GESELLSCHAFT.

Der gemeinnützige Verein ZUM KLEEBLATT zu Hannover gehört zu den ältesten noch bestehenden heraldischen Vereinigungen. Er ist Trägerverein der Niedersächsischen Wappenrolle (NWR).

Diese vereinsunabhängige Homepage ehrenamtlicher Heraldiker im Heraldischen Verein ZUM KLEEBLATT  befasst sich mit der Heraldik und  der Siegelkunde als historische Hilfswissenschaften.

 

 

 

_______________________________________________________

 

Kontakt / Mitgliedschaft

Mailingliste (nur für Mitglieder des Vereins ZUM KLEEBLATT)

 

_______________________________________________________

 

Wappenrechtliche Grundsätze

Heraldische Veranstaltungen

 

____________________________________________________

 

 

Bürgerwappen

1. Seit dem 14. Jahrhundert sind Wappen bürgerlicher Familien nachgewiesen. Vereinzelte Nachweise finden sich auch schon früher. Es ist ein Irrtum, wenn angenommen wird, früher hätten nur Angehörige des Adels ein Familienwappen geführt. Leider ist diese Irrmeinung auch in angesehenen genealogischen Vereinen verbreitet.

So führten nicht nur die Patrizier in den Städten Wappen, sondern durchaus auch einfache Bürger, Handwerker und Bauern. Häufig wurde allein der Wappenschild verwendet (siehe Bild oben). Bekannt sind Bürger, Kaufleute und Bankiers, die selbstbewußt die Verleihung eines Ordens ablehnten, aber mit Stolz das von ihren Vorfahren gestiftete und überlieferte Familienwappen führten. 

Jeder, ob er adelig oder bürgerlich ist, darf ein Wappen führen, sofern er dadurch nicht die Rechte eines anderen verletzt. Der Rechtsgelehrte Bartolo de Saxoferrato (1314 - 1357) schrieb, dass es jedem Menschen freigestellt sei, sich eines Wappens zu bedienen. Quilibet potest assumere sibi arma et insignia, illa portare et in rebus propriis impingere. Auch heute noch steht das Recht  zur Annahme eines Wappens jeder rechtsfähigen Person zu.

 

2. Wie bereits ausgeführt, stammen die frühesten Wappen bürgerlicher Familien aus dem 14. Jahrhundert. Auch für diesen Personenkreis bildeten Siegelzwang und Siegelführung den unmittelbaren Anlass zur Wappenannahme und zum Wappengebrauch, denn ein Siegel ohne Bild ist undenkbar.

Der Adel siegelte schon um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert mit seinem Wappen. Diesem Vorbild folgte der Bürger. Er nahm ebenfalls ein Wappen an, um mit einem persönlichen Symbol der Siegelpflicht zu genügen. War ein Siegel bereits vorhanden, so wurde das Siegelbild in einen Schild und in Farbe gesetzt. Es wurde "heraldisiert" und so ein persönliches Wappen geschaffen. Viele ältere Bürgerwappen werden auf diese Weise entstanden sein. Die im Siegelbild verwendeten, persönlichen Wappen wurden zwangsläufig zu bürgerlichen Familienwappen und erblich. Das Wappen diente als eine Art Unterschrift, denn die meisten Menschen konnten in dieser Zeit nicht schreiben. Mussten sie etwas unterschreiben, so drückten sie ihren Siegelring / ihr Petschaft in Wachs oder in Siegellack.

Das 14. Jahrhundert brachte dem Bürgerstand einen ersten sozialen Aufstieg. Für die Geschicke und den Handel des Landes wurde er immer wichtiger. Frei und wehrfähig geworden, erlangte der Bürger Sitz und Stimme im Rat der Stadt. Selbstbewusstsein, Macht und Ansehen wuchsen. Alle Voraussetzungen zur Annahme eines Wappen waren nicht nur gegeben, die Wappenführung wurde bei vielen Bürgern zur Norm. Diese Wappenannahme erfolgte meist willkürlich aus eigenem Ermessen. Eine zusätzliche Förderung erfuhr der Wappengebrauch durch die nun beginnende Wappenverleihung. Der Brauch, Häuser, Zunftstuben, Kirchgestühl und Grabmäler mit dem Wappen zu schmücken, trug zudem viel zur Verallgemeinerung und Verbreitung der Wappenführung bei.

Die Annahme, dass wie beim Adel alle bürgerlichen Geschlechter im Mittelalter und auch später ein Wappen geführt haben, ist jedoch eine Irrmeinung. Auch entspricht nicht jedem Namen ein bestimmtes vorhandenes Wappen. Namensgleichheit bedeutet nicht Wappengleichheit. Ebenso eine Irrmeinung besteht, wenn schwärmerisch von der märchenhaften und fast immer falschen These ausgegangen wird, dass viele heute bürgerliche Geschlechter einst adelig gewesen seien, den Adelsstand und das entsprechende Wappen aber wegen Verarmung oder aus sonstigen Gründen abgelegt hätten.

Zur Blütezeit des Bürgertums im 15. Jahrhundert besaßen jedoch sehr viele rechtsfähige Angehörige bürgerlicher Stände ein eigenes Wappen, das, zum Familienwappen geworden, auch weitervererbt wurde. Im 16. und 17. Jahrhundert war die Sitte, ein Wappen zu führen, allgemein verbreitet. Viele dieser Wappen existieren sicherlich heute noch. Sie sind jedoch in den wenigsten Fällen registriert. Der mit der Französischen Revolution einsetzende Niedergang des Wappenwesens erreichte 1806 einen Tiefstand. Eine Wiederbelebung setzte erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein. Die Heraldik wurde auf eine wissenschaftliche Ebene gebracht. Seitdem wächst das Interesse stetig.

Besondere Pflege erlangte die Familienheraldik durch die in dieser Zeit gegründeten heraldischen Fachvereine. In Deutschland sind dies vornehmlich der 1869 in Berlin gegründete Verein HEROLD und der 1888 in Hannover gegründete Verein ZUM KLEEBLATT. Der Heraldische Verein in Hannover und der sehr wissenschaftlich ausgerichtete Verein in Berlin sind nicht nur die ältesten noch bestehenden heraldischen Vereinigungen in Deutschland, sie sind sogar „Geschwister“, denn eigentlich hatten sie den selben geistigen Vater, Geheimrat Friedrich Warnecke. Die beiden Vereine verbindet eine geistige Verwandtschaft und auch traditionelle Zusammenarbeit.

 

3. Zu den Bürgerwappen zählen auch die Handwerkerwappen. Hier sind anfänglich wenig Vollwappen zu finden. Vorwiegend erscheinen - ähnlich wie beim Bauernstand - Hausmarken und natürlich Meistermarken. Bei näherer Betrachtung der bürgerlichen Wappen sind die Gelehrten als besonders wappenfreudig zu bezeichnen. Mit dem Aufschwung der Wissenschaften zu Beginn der Neuzeit nahm die Zahl der wappenführenden Intellektuellen, Professoren, Doktoren aller Fakultäten, Juristen und Theologen, Naturwissenschaftler, Ärzte und Apotheker, laufend zu.

 

4. Bürgerliche Wappen unterscheiden sich im Inhalt kaum von den Wappen des Adels. Unterschiede wurden durch "Zutaten" geschaffen, aber nie durch das Wappenzeichen selbst. Unter den Bildmotiven dominieren naturgemäß Werkzeuge und Geräte aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen und dem Lebensraum. Besonders beliebt sind Rosen, die wie im Sinnzeichen des Lebensbaumes aus einem Herzen sprießen, und bei bäuerlicher Herkunft die Haus- und Hofmarken. Heroldsbilder, wie sie der Adel bevorzugte, sind selten.

Die Zeit des Humanismus und Pietismus zeigte wenig Interesse am Helm. Es trat sogar eine gewisse Abneigung gegen dieses ritterliche Attribut auf. Besonders bei den Reformatoren, Humanisten und Professoren sind helmlose Wappen zu finden. Das wiederholt vorgebrachte Verlangen, auf seine Darstellung zu verzichten, blieb jedoch ohne größeren Erfolg. In die anerkannten Wappenrollen werden heute fast ausschließlich Vollwappen eingetragen. Gleichwohl kann der Führungsberechtigte den Wappenschild immer auch ohne Helm und Helmzier allein zeigen. Der Schild  ist der Hauptbestandteil eines Wappens (kleines Wappen - siehe oben die bürgerlichen Familienwappen an der Kanzel der alten St. Johanniskirche in Verden an der Aller). Zeigt doch die frühe Geschichte, dass jeder freie Mann den Schild zur Verteidigung führte. Der Schild war die Versinnbildlichung des Schutzes überhaupt. Der Schild war es, an den sich der Sinn knüpfte, welchen man später mit dem Wappen verband.

 

5. Bauernwappen treten seit dem 14. Jahrhundert in Erscheinung Solche Bauernwappen sind besonders in Gebieten festzustellen, in denen sich ein Freibauerntum entwickelte und erhalten hat. Hier konnte sich das Bauerntum gegen die Einführung der Leibeigenschaft behaupten. So im norddeutschen Raum, in Niedersachsen und Friesland, aber auch in der Schweiz und in Tirol. Hier war die Möglichkeit zur Siegelführung gegeben. Die wohlhabenderen Voll- und Halbmeier in den Dörfern wollten in diesem Bereich nicht zurückstehen.
Hervorzuheben ist, dass vielfach die schlichte und ältere Haus- und Hofmarke weitergeführt wurde. Teilweise wurde sie heraldisiert und als Schildfigur im Wappen geführt. Nur von den wenigsten dieser Wappen sind die Farben bekannt.
Der Großteil aller Bildmotive in Bauernwappen ist der bäuerlichen Umwelt und Tätigkeit entnommen, typisches Arbeitsgerät vielfach in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produkten.

 

6. Hinsichtlich des Entwurfs und der Gestaltung eines bürgerlichen Wappens eignet sich vorrangig der spätgotische Stil mit Schild und Helm einschließlich Wulst und Helmdecke. Für bürgerliche Wappen wird in der Regel der Stechhelm verwendet. Die einmal gewählte Stilart muss in allen Wappenteilen beibehalten werden. Es gilt ein strenges Regelwerk. An dieser Stelle ist erneut auf die als gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannten alten heraldischen Vereine in Deutschland hinzuweisen.

 

7. Abschließend folgen noch einige notwendige Ausführungen zum Stechhelm (siehe als Beispiel Wappen der Familie Wolter). Der elegante Stechhelm, ein ausgesprochener Turnierhelm, erscheint gegen Ende des 14. Jahrhunderts. In der Heraldik der deutschsprachigen Länder und Skandinaviens wird er den Bürgerwappen zugeordnet. Viele Bürger und Bauern führten auch nur den Wappenschild ("Kleines Wappen"). Außerhalb des Deutschen Reichs entwickelten sich andere, jeweils von der politischen Grundeinstellung oder Verfassung des Landes beeinflusste Gebräuche. So war z.B. die Wahl eines Helmes für das eigene Wappen für den Schweizer Bürger hauptsächlich eine ästhetische Frage, während dem bürgerlichen Wappen unter der französischen Monarchie überhaupt kein Helm zugestanden wurde. Hier wurde sehr streng auf die Einhaltung dieser Regel geachtet. 

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts versuchten die Staatskanzleien des römisch-deutschen Kaisers grundsätzlich den Stechhelm für bürgerliche Wappen zu verwenden. Der erfahrene Heraldiker weiß jedoch, dass viele bürgerliche Familien im Norden Deutschlands und in den Niederlanden sich wenig darum gekümmert haben. In der belgischen Heraldik ist der Stechhelm so gut wie unbekannt. Dieser Helm, ursprünglich im Turnier wirklich getragen, wurde durch den Bügelhelm (siehe als Beispiele das Wappen der Freiherren von Münchhausen oder die Wappen des uradeligen Geschlechtes von Kleist) vielfach aus den Adelswappen verdrängt. Einige Adelsgeschlechter zogen es aber schon damals vor, Stechhelme zu verwenden, weil diese älter, also im konservativen Sinne wertvoller sind.

Wegen der historischen Zubilligung des Stechhelms für Bürgerliche werden durch die alten anerkannten heraldischen Vereine (fast einheitlich) bürgerliche Wappen grundsätzlich nur mit dem älteren Stechhelm und ohne Halskleinod in die Wappenrollen eingetragen. Lediglich bei der Eintragung von altüberlieferten Wappen sind Ausnahmen möglich. Hier wird jedoch der Nachweis gefordert, dass die Familie den Bügelhelm bereits vor 1806 unbeanstandet (z.B. auf Grabsteinen) geführt hat. Auch die Helmkrone ist aus heutiger Sicht in einem bürgerlichen Wappen nur dann korrekt, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie in einem Verleihungsdiplom vor 1806 erwähnt wurde.

 

 

Literatur:

Hildebrandt, Adolf-Matthias, Wappenfibel, Berlin 1887, 19. Auflage, bearbeitet nunmehr von Ludwig Biewer als „Handbuch der Heraldik - Wappenfibel“, Neustadt an der Aisch 1998

Leonhard, Walter, Das große Buch der Wappenkunst, München 1976 

Müller-Bruns, Dieter, Bürgerliche Wappen, Kleeblatt - Zeitschrift für Heraldik und verwandte Wissenschaften 4/2004, S. 24 ff.

Oswald, Gert, Lexikon der Heraldik, Mannheim-Wien-Zürich 1984

Saxoferrato, Bartolo de, Tractatus de insigniis et armis, hrsg. von Felix Hauptmann, Bonn 1883

___________________________________________________________________________________




 

 

 

 

 

Ehrenamtliche Heraldiker im Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V.